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Nach § 15 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (externer Link, öffnet neues Fenster) bedürfen einer berufsrechtlichen Beratung solche Vorhaben,

  • die in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingreifen.
  • die Körpermaterialien verwenden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen.

Gleiches gilt vor der Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung

  • mit vitalen menschlichen Gameten.
  • mit lebendem embryonalem Gewebe.

 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie für Ihre Studie einen Antrag bei uns einreichen müssen, finden Sie hier eine Entscheidungshilfe (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Bei Fragen stehen wir Ihnen auch immer gerne vorab für eine Beratung zur Verfügung.

Antragsstellung Schritt für Schritt

Gebühren berufsrechtliche Beratung

Nr.Mono- bzw. multizentrisch, IndustriepartnerGebühr
19Auslagenersatz für Mitglieder UR/UKR, sowie weitere Angehörige150,00 €
20Stellungnahme als Erstvotum900,00 €
21Stellungnahme als Sekundärvotum450,00 €
22Nachträgl. bewertungspfl. Änderung zu oder als Erstvotum300,00 €
23Nachträgl. bewertungspfl. Änderung zu oder als Sekundärvotum150,00 €
24Kenntnisnahme50,00 €
25Sonstige Amtshandlungen25,00 - 1.500,00 €
26

Antragsrücknahme oder Verfahrensaussetzung auf Antrag vor 

Sachentscheidung

Je nach Aufwand und

Bearbeitungsstand

Ein Informationsschreiben zum Auslagenersatz bei berufsrechtlichen Beratungen finden Sie hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Sitzungstermine und Fristen

Die Sitzung der Ethikkommission Regensburg findet in der Regel einmal monatlich statt. Die aktuellen Sitzungstermine der medizinischen Ethikkommission, sowie die Fristen zur Antragsstellung finden Sie hier.  

Antragsportal

Den Zugang zu unserem Antragsportal Ethikpool finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster). Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie über diesen Link auch ein neues Konto erstellen. 

Nach erfolgter Anmeldung können Sie im Ethikpool einen neuen Antrag erstellen. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Eine Studie - ein Votum

Gemäß unserer bisherigen Praxis, setzen wir das neue Verfahren “Eine Studie - ein Votum” zur vereinheitlichten berufsrechtlichen Beratung in Deutschland vollumfänglich um

Ausführliche Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen (externer Link, öffnet neues Fenster) (AKEK). 

Dieses Verfahren gilt auch für Änderungsanträge zu bereits im koordinierten Verfahren votierter Studien. Die Beratung im koordinierten Verfahren ist eingestellt.

Ist die Ethikkommission Regensburg lediglich lokal beteiligt, reichen Sie ein Anzeige-Dossier bestehend aus dem Anzeigeformular (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) und dem Formular zur Eignung des lokalen Prüfzentrums (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) ein. 

Antragsunterlagen

Hier können Sie Vorlagen der für Ihre Antragsstellung benötigten Unterlagen herunterladen. Die Protokollvorlagen können auch während der Antragsstellung in Ethikpool heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Unterlagen reichen Sie dann via Ethikpool (externer Link, öffnet neues Fenster)bei uns ein. 

Vereinfachtes Verfahren für retrospektive Studien

In einigen Fällen können Sie auch einen kostenfreien vereinfachten Antrag zur berufsrechtlichen Beratung stellen. Dies ist in der Regel möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Sie werten Daten nur retrospektiv aus, z. B. routinemäßig erhobene Daten aus Patientenakten, und
  • es findet kein zusätzlicher, studienbedingter Patientenkontakt statt.

Das Antragsformular für eine vereinfachte berufsrechtliche Beratung finden Sie hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Eine Checkliste für Ihren Antrag im vereinfachten Verfahren finden Sie hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Wenn Sie unsicher sind, ob ein vereinfachter Antrag für Ihr Vorhaben in Frage kommt, wenden Sie sich gerne vorab mit einer kurzen Projektbeschreibung an uns (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Bitte beachten Sie, dass Studien mit KI-Bezug derzeit nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache mit uns im vereinfachten Verfahren beraten werden können. 

Amendments

Einen Änderungsantrag zu einer laufenden Studie können Sie jederzeit selbst in Ihrem Studienordner in Ethikpool anlegen. Bitte reichen Sie hier nur die Unterlagen ein, zu denen sich Änderungen ergeben haben. Bitte achten Sie darauf, dass in den Dokumenten die Änderungen zur Vorgängerversion kenntlich gemacht sind (z.B. tracked-changes).

Das Antragsformular für ein Amendment können Sie hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) herunterladen. 

Bitte beachten Sie, dass es in Ethikpool derzeit nicht möglich ist, dieses Formular beim Anlegen eines Amendments hochzuladen. Nach Einreichen des Amendments können Sie das Formular aber beispielsweise als Anhang an eine Nachricht in dem Amendment hochladen. 

Bitte beachten Sie bei multizentrischen Studien, dass Amendments im Rahmen von “Eine Studie - ein Votum” in der Regel nur noch bei der für die Gesamtstudienleitung zuständigen Ethikkommission eingereicht werden. Eine Anzeige des Amendments bei einer lokalen Ethikkommissionen erfolgt nur in folgenden Fällen:

  • Das lokale Prüfzentrum wird neu in die Studie aufgenommen
  • Das lokale Prüfzentrum wird abgemeldet
  • Die Änderung betrifft Dokumente, die den lokalen Ethikkommissionen im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach Ziffer 4 des Leitfadens zur Antragsstellung des AKEK vorgelegt wurden.
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