Direkt zum Inhalt


Plötzlich pflegebedürftig – von der ersten Hilfe zur passenden Versorgung

Pflegebedarf ist ein Thema, mit dem man sich im Alltag wenig befasst. Wenn er dann aber eintritt, geschieht es oft ohne Vorwarnung und stellt die Betroffenen sowie ihre Angehörigen vor Fragen und Probleme, die ohne Hilfe schwer zu bewältigen sind.

Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise rund um das Thema Pflege, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und konkrete Hilfsmöglichkeiten für die Pflege daheim oder in stationären Einrichtungen.

Helping the needy © iStock.com/wiliams

Erste kostenfreie Informationen rund um das Thema Pflege erhalten alle gesetzlich Versicherten beim Pflegeservice Bayern (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Regionale Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige aller Altersstufen, Angehörige und Interessenten bietet der Pflegestützpunkt Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster)

Für private Krankenversicherte steht die Compass Pflegeberatung (externer Link, öffnet neues Fenster) bei allen diesen Fragen zur Verfügung.

Der VDK bietet kostenlose online Vorträge zu den Themen Pflege, Vorsorgevollmacht, Rente und Schwerbehinderung, mehr dazu hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Beim bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31erhalten Sie Informationen zu häuslicher Pflege, zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsmöglichkeiten.

Pflegefinder - Die Pflegebörse für Bayern (externer Link, öffnet neues Fenster) vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Gerne können Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR wenden.

Ein Gesprächskreis für pflegende Angehörige der UR findet jeden ersten Montag im Monat von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. In diesem Flyer zum Gesprächskreis für pflegende Angehörige (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) finden Sie weitere Informationen.

Arbeitsreduzierung oder Freistellung zur Pflege von Angehörigen

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht es Beschäftigten, sich für die Pflege von Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern.

 

Inkrafttreten: Das Pflegezeitgesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz vom 23. Oktober 2024 geändert. 

Ziel: Es soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, pflegebedürftige Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, ohne dass das Arbeitsverhältnis gefährdet wird. 

 

Ansprüche und Rechte

Kurzzeitige Freistellung: Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage in einer akuten Pflegesituation von der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. 

Pflegezeit: Beschäftigte können sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Dies gilt jedoch nur für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. 

Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden. 

Sonderkündigungsschutz: Während der Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für die betroffenen Beschäftigten. 

Antragsverfahren

Ankündigung: Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit in Textform informieren und den Zeitraum sowie den Umfang der Freistellung angeben. 

Teilzeitarbeit: Es besteht auch die Möglichkeit, während der Pflegezeit in Teilzeit zu arbeiten, wobei keine wöchentliche Mindestarbeitszeit vorgegeben ist. 

Fazit

Das Pflegezeitgesetz bietet einen flexiblen Rahmen für Beschäftigte, die pflegebedürftige Angehörige betreuen möchten, und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu beachten, um die Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Patienten - und Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

 - wichtige Dokumente, die es ermöglichen, den eigenen Willen in gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten festzuhalten und sicherzustellen, dass dieser auch im Ernstfall beachtet wird.

1. Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie ermöglicht es, den eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen klar zu definieren, z. B. ob man lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wird. Sie sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht. 

2. Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, in rechtlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies kann medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder andere rechtliche Belange umfassen. Eine Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, um zu vermeiden, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt, was oft nicht den persönlichen Wünschen entspricht. Es ist ratsam, die bevollmächtigte Person im Voraus über die eigenen Wünsche und Werte zu informieren. 

3. Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, die festlegt, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Sie ist besonders relevant, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In der Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, welche Personen nicht als Betreuer in Frage kommen. 

Bedeutung und Empfehlungen

Es wird empfohlen, diese Dokumente frühzeitig zu erstellen, um im Ernstfall sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert wird. Es ist auch ratsam, sich bei der Erstellung von Fachleuten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und keine Widersprüche zwischen den Dokumenten bestehen. 

Durch die Kombination dieser Dokumente kann eine umfassende Vorsorge getroffen werden, die sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte abdeckt und die Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebenssituationen wahrt.

Möglichkeiten der Versorgung

von pflegebedürftigen Angehörigen - fast immer eine große Herausforderung

Für die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (externer Link, öffnet neues Fenster), die hier aufgezeigt werden.

Vereinbaren Sie gerne hierzu einen Beratungstermin im Familien-Service (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Leistungen der Pflegeversicherung

es gibt vielfältige Leistungen der Pflegeversicherung

Auf den Seiten des Bundesgesunsheitsministeriums (externer Link, öffnet neues Fenster)sind die Leistungen zusammengefasst. Sie können sich auch an Ihre Pflegekasse wenden, um die Leistungen abzufragen und sich beraten zu lassen.

Gerne können Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR (öffnet Ihr E-Mail-Programm) (öffnet Ihr E-Mail-Programm)wenden.

nach oben