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Sprecher des Konvents

Sprecher

Stellvertretende Sprecherin, stellvertretender Sprecher

Aufgaben

Die Grundordnung der Universität Regensburg regelt die Aufgabe und die Zusammensetzung des Konvents wie folgt:

  1. Zur Koordinierung der Tätigkeit in den Kollegialorganen und Gremien sowie zur gegenseitigen Information besteht an der Universität Regensburg ein Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
  2. Mitglieder des Konvents sind diejenigen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 BayHIG) im Senat, in einem Fakultätsrat oder in einem Senatsausschuss vertreten.
  3. Die Mitgliedschaft im Konvent endet, wenn ein Konventsmitglied aus einem Gremium gemäß Abs. 2 ausscheidet.

Gremienvertreterinnen und -vertreter

Konvent

Sprecher

  • Axel Dürkop (Chemie)

Stellvertreterin, Stellvertreter     

  • Jennifer Lehmann (Sport)
  • Patrick Babinger (BioVkl)


Hochschulrat

  • Jennifer Lehmann (Sport)

Senat 

  • Axel Dürkop (Chemie)
  • Jennifer Lehmann (Sport)

Wahlausschuss

  • Rainer Müller (Chemie)
  • Oliver Kliegl (Psychologie)
  • Linda Puppe (Pädagogik)

Vertreter

  • Thomas Hirsch (Chemie)
  • Jonathan Eroms (Physik)
  • Richard Böhme (Pädagogik)

Haushaltskommission

  • Sebastian Bange (Physik)
  • Rudolf Hitzler (Pädagogik)

Rechnungsprüfungsausschuss

  • Reinhard Rachel (BioVkl)
  • Natalie Dietrich (WiWi)

Arbeitsgruppe Studium und Lehre

  • Dr. Herbert Endres (WiWi)

IuK-Kommission (Informations- und Kommunikationstechnik)

  • Rainer Merkl (BioVkl)

Bibliotheksausschuss

  • Dario Vidojkovic (PKGG)

ZSK-Lenkungsausschuss

  • Sieglinde Sporrer (SLK, Romanistik)

Lenkungsausschuss des Sportzentrums

  • Jürgen Kittsteiner (Sportzentrum)

Arbeitsrechtliche Informationen

Arbeitsrechtliche Informationen

Die nachfolgenden Grundsätze legen landesweit anzuwendende einheitliche und verlässliche Mindestlaufzeiten sowie Regelungen für die Arbeitszeitanteile für befristete Beschäftigungsverhältnisse nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in der zur Unterzeichnung dieser Grundsätze gültigen Fassung fest.

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