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Bachelor

Buchhaltung

Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Kosten- und Leistungsrechnung

Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Externe Unternehmensberichterstattung I

Externe Unternehmensberichterstattung II

Master

Wirtschaftsprüfung und Unternehmenspublizität

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Financial Reporting under IFRS

  • International Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Konzernrechnungslegung und -berichterstattung

Unternehmensbewertung und -analyse

  • Die Prüfung wird gestellt von Prof. Röder und Prof. Haller.
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Weitere Veranstaltungen

Corporate Social Responsibility/Intergrated Reporting

Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Digitalisierung in der Abschlussprüfung

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Spezialthemen der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Public Management und Interne Revision

Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Wichtige Hinweise

  • Ohne Kommentierungen bedeutet für Wirtschafts- und Steuergesetze (HGB, AktG, GmbHG, PublG, EStG etc.):
    • Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
    • Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
    • Einmerker (z.B. Post-its) sind nicht erlaubt.
  • Ohne Kommentierungen bedeutet für die International Financial Reporting Standards (IFRS):
    • Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
    • Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
    • Einmerker (z.B. Post-its) und deren Beschriftung mit der Standardnummer (z.B. "IAS 16") und/oder der Standardbezeichnung (z.B. "Sachanlagen") sind erlaubt. Zudem dürfen Einmerker mit Verweisen auf bestimmte Passagen innerhalb des Standards angebracht werden (z.B. "IAS 38.57"). Weitere Angaben, wie bspw. IAS 38.57 - recognition of intangible assets arising from development", sind nicht erlaubt!
  • Die Verwendung anderer als die entsprechend zugelassenen Hilfsmittel ist nicht erlaubt!
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