Rechtliche Information zum dekorativen Bild: Foto: UR/Julia Dragan
Bachelor
Buchhaltung
Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Kosten- und Leistungsrechnung
Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Externe Unternehmensberichterstattung I
- Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
- Steuergesetze ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Externe Unternehmensberichterstattung II
- Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Master
Wirtschaftsprüfung und Unternehmenspublizität
- Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Financial Reporting under IFRS
- International Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Konzernrechnungslegung und -berichterstattung
- Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Unternehmensbewertung und -analyse
- Die Prüfung wird gestellt von Prof. Röder und Prof. Haller.
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Weitere Veranstaltungen
Corporate Social Responsibility/Intergrated Reporting
Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Digitalisierung in der Abschlussprüfung
- Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Spezialthemen der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
- Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
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Public Management und Interne Revision
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Wichtige Hinweise
- Ohne Kommentierungen bedeutet für Wirtschafts- und Steuergesetze (HGB, AktG, GmbHG, PublG, EStG etc.):
- Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
- Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
- Einmerker (z.B. Post-its) sind nicht erlaubt.
- Ohne Kommentierungen bedeutet für die International Financial Reporting Standards (IFRS):
- Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
- Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
- Einmerker (z.B. Post-its) und deren Beschriftung mit der Standardnummer (z.B. "IAS 16") und/oder der Standardbezeichnung (z.B. "Sachanlagen") sind erlaubt. Zudem dürfen Einmerker mit Verweisen auf bestimmte Passagen innerhalb des Standards angebracht werden (z.B. "IAS 38.57"). Weitere Angaben, wie bspw. IAS 38.57 - recognition of intangible assets arising from development", sind nicht erlaubt!
- Die Verwendung anderer als die entsprechend zugelassenen Hilfsmittel ist nicht erlaubt!