Studiengang: Medizin Niederbayern
- Biologie und Vorklinische Medizin
Der Ablauf des Studiengangs „Medizin Niederbayern“ entspricht dem des bereits bestehenden Studiengangs Humanmedizin an der Universität Regensburg, dieses wird nach den Vorgaben der Ärztlichen Approbationsordnung aus dem Jahr 2002 absolviert. Die Ausbildung findet in einem Curriculum mit Trennung von Vorklinik und Klinik statt. Der Unterschied besteht darin, dass der klinische Teil des Studiums größtenteils an den MedizinCampus Niederbayern (MCN)-Standorten Deggendorf / Mainkofen, Landshut, Passau und Straubing stattfindet.
Das Wichtigste auf einen Blick
Studienprofil
Medizin ist die Wissenschaft von den Ursachen, der Heilung und Vorbeugung von Krankheiten. Die wesentlichen ärztlichen Tätigkeiten erstrecken sich auf Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auf gesundheitliche Vor- und Nachsorge sowie Forschung.
Passt dieser Studiengang zu mir?
Folgende Eigenschaften sollten Sie mitbringen:
- Faszination für die naturwissenschaftlichen Grundlagen des menschlichen Lebens in Gesundheit und Krankheit
- Interesse an einer großen Fächervielfalt vor allem Vorkenntnisse in den Naturwissenschaften
- Integrität und Ehrlichkeit
- Lernbereitschaft, Einsatz- und Leistungsbereitschaft
- Psychische Belastbarkeit
- Empathie
Was sind die Besonderheiten dieses Studiengangs?
Die Bewerbung für den Studiengang "Medizin Niederbayern" weist eine Besonderheit auf: Für geeignete Bewerber*innen wird die Universität Regensburg ein Interview durchführen, das als Auswahlkriterium in die Berechnung des Ranglistenplatzes einfließen wird.
Das Medizinstudium ist bundesweit durch gesetzliche Vorgaben (Approbationsordnung für Ärzte: ÄAppO vom 01.10.2003) einheitlich geregelt. Die Approbationsordnung legt die im Folgenden beschriebenen Ausbildungsziele und den formalen Aufbau des Studiums fest.
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der/die wissenschaftlich und praktisch in Medizin ausgebildete Arzt/Ärztin, der/die zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum/r Arzt/Ärztin wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt.
Was kann ich damit machen?
Die Weiterbildung zum Allgemeinarzt oder Arzt mit Gebietsbezeichnung erfolgt nach der Approbation in Universitätskliniken oder Krankenhäusern und dauert je nach Fachrichtung vier bis sechs Jahre. Außerdem ist eine Weiterbildung in medizinischen Sondergebieten möglich (z.B. Allergologie, Betriebsmedizin, Homöopathie, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Sportmedizin, Tropenmedizin), die das Führen einer Zusatzbezeichnung ermöglicht. Die Weiterbildung wird durch die Landesärztekammern geregelt.
Je nach Spezialisierung kannst Du als Ärztin oder Arzt in den verschiedenen Kliniken eines Krankenhauses (z. B. Anästhesie, Orthopädie) oder als niedergelassene/r Ärztin/Arzt in der eigenen Praxis arbeiten. Außerdem kannst du z.B. auch bei Sanitäts- und Rettungsdiensten, in Gesundheitsämtern, bei großen Unternehmen als Betriebsarzt und in der medizinischen Forschung eine Tätigkeit finden.
Aufbau des Studiums
Staatsexamen: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert.
Das vorklinische Studium, also die Semester 1 bis 4, werden an der Universität Regensburg absolviert. Diesen Studienabschnitt schließen die Studierenden mit dem bestandenen Physikum ab.
Die klinischen Semester 5 und 6 finden am Universitätsklinikum Regensburg statt.
Für die klinischen Semester 7 bis 10 wechseln die Studierenden an die niederbayerischen MCN-Standorte. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Augenheilkunde oder Dermatologie) werden dort alle Fächer des klinischen Ausbildungsabschnittes unterrichtet.
Das Praktische Jahr (11. und 12. Semester) absolvieren die Studierenden idealerweise ebenfalls an den MCN-Standorten in Niederbayern.
Struktur des Studiengangs
Nach der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte beträgt die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit sechs Jahre und drei Monate.
In dieser Zeit gliedert sich das Studium der Medizin in einen zweijährigen vorklinischen und einen dreijährigen klinischen Teil sowie das Praktische Jahr (PJ, 48 Wochen). Nach jedem dieser Abschnitte findet eine Prüfung statt, die bei Nichtbestehen jeweils zweimal wiederholt werden kann:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren (schriftlich und mündlich-praktisch);
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei weiteren Jahren (schriftlich);
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem PJ (mündlich).
Praktikum
Erste-Hilfe-Kurs
Für die Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen als Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, gem. § 5 der Approbationsordnung für Ärzte 9 Unterrichtseinheiten eines Erste Hilfe Lehrgangs vorgelegt werden.
Der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang über Lebensrettende Sofortmaßnahmen kann nach wie vor nicht anerkannt werden. Ansonsten sind die in §5 der Approbationsordnung niedergelegten Regularien unverändert gültig.
Pflegepraktikum (vor dem bzw. im Grundstudium)
Insgesamt müssen 90 Kalendertage Pflegepraktikum absolviert werden. Eine Splittung in Einzelabschnitte von mindestens 30 Tagen ist möglich. Wochenenden werden dabei mitgezählt, ausschlaggebend ist die auf dem Formular bestätigte Zeit.
z. B. vom 1. bis 30. Juni _ 30 Tage. Das Pflegepraktikum muss bis zur Anmeldung zum Physikum im Pflegedienst eines Krankenhauses abgeleistet werden. Dies kann vor Studienbeginn geschehen oder während des Studiums, dann allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit. Bei der Praktikumssuche muss man sich direkt an das gewünschte Krankenhaus wenden. Das Pflegepraktikum wird auf einem vorgegebenen Formular bestätigt. Vereinzelt können Berufsausbildungen oder Zeiten im Zivildienst angerechnet werden. Darüber hinaus kann das Pflegepraktikum auch im Ausland absolviert werden. Dabei ist das englischsprachige Bestätigungsformular notwendig und aus der Bestätigung muss ersichtlich sein, dass es sich bei der Einrichtung um ein Krankenhaus handelt.
Bei Fragen zum Pflegepraktikum wenden Sie sich bitte beim Prüfungsamt (Gebäude Klinikum, Bauteil H5, Zi. 1.11) an Frau Seitz oder an Frau Sterr,
Tel. 0941/944-5398,
E-Mail: Pruefungsamt.Humanmedizin(at)verwaltung.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Famulatur (im Hauptstudium)
Die Famulatur soll die Studierenden vertraut machen mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung. Die viermonatige Famulatur ist nach dem Physikum bis zu Beginn des Praktischen Jahres der vorlesungsfreien Zeit in den nachfolgenden Einrichtungen abzuleisten:
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, der ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
- für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nummer
1 oder 2 genannten Einrichtungen.
Praktisches Jahr
Während des Praktischen Jahres, in dessen „Mittelpunkt die Ausbildung am Patienten steht, sollen die Studierenden die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen. Sie sollen in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme der Studierenden an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen. Um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Studierenden zu der Zahl der zur Verfügung stehenden Krankenbetten mit unterrichtsgeeigneten Patienten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Studierenden dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern. (ÄAppO)
Vorklinischer Abschnitt
Im vorklinischen Studienabschnitt werden neben den erforderlichen naturwissenschaftlichen Kenntnissen die Grundlagen der menschlichen Anatomie/Physiologie/Biochemie vermittelt (auf klinische Bezüge wird dabei besonders geachtet) und durch eine Einführung in die Medizinische Psychologie und Soziologie ergänzt. Der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (schriftlich und mündlich) beinhaltet daher im schriftlichen Teil die Fächer Physik, Physiologie, Chemie, Biochemie/Molekularbiologie, Biologie, Anatomie, Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie, mündlich werden die Hauptfächer Anatomie, Biochemie und Physiologie geprüft.
Der genaue Aufbau und Ablauf des Ersten Abschnitts des Studiengangs Humanmedizin ist in der im September 2015 neu erlassenen Studien- und Prüfungsordnung nachzulesen.
Klinischer Abschnitt
Der zweite Ausbildungsabschnitt nach dem Physikum (4 Jahre), umfasst die klinischen Fächer (wie z. B. Innere Medizin/Chirurgie/ Kinderheilkunde), klinisch-theoretische Fächer (z. B. Pharmakologie/Mikrobiologie/Humangenetik) sowie sog. Querschnittsbereiche, in denen verschiedene Fächer ein Thema (z. B. Altersmedizin) gemeinsam bearbeiten. Ein Teil der Fächer wird bereits während des klinischen Studiums geprüft. Hinzu kommt am Ende des Medizinstudiums der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung (wiederum schriftlich und mündlich).
Nach Bestehen des zweiten Studienabschnittes können die Absolventinnen und Absolventen die Approbation beantragen. Die Approbation ist die Voraussetzung für die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Weiterbildungsphase zum Facharzt.
Voraussetzungen
NC / Auswahlverfahren | ja |
Voranmeldeverfahren | nein |
Eignungsverfahren/-prüfung | nein |
Einstufungstest | nein |
Fachspezifische Sprachanforderungen | nein |
Deutsch-Sprachnachweis bei Studierenden mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigung | ja |
Sonstige Anforderungen | nein |
Verbindliche Auskünfte und aktuelle Informationen finden Sie in der Kurzübersicht (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) der Studierendenkanzlei oder in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
Details Voraussetzungen
Wie komme ich an einen Studienplatz?
Wie komme ich an einen Studienplatz?
Die Bewerbung für das Medizinstudium erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart).
Dabei werden an der Universität Regensburg 60% der Studienplätze durch ein universitätseigenes Auswahlverfahren (AdH) vergeben. Die Kriterien hierfür sind neben der Abiturnote der Test für medizinische Studiengänge (TMS),einschlägige Berufsausbildungen und Dienste sowie ein Interview.
Sollten nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch kurzfristig Studienplätze frei bleiben, führt die Studierendenkanzlei ein Losverfahren durch.
Beim Studienstart im Ausland oder im Falle eines Quereinstiegs ins höhere Semester müssen erworbene Scheine vom Landesprüfungsamt anerkannt werden. Der Erhalt eines Studienplatzes ist jedoch aufgrund der sehr geringen Abbrecherquote äußerst unwahrscheinlich.
Bewerbungen zu den Interviews
Die Bewerbung für die Interviews für den Studiengang "Medizin Niederbayern" erfolgt direkt über das Campusportal SPUR der Universität Regensburg. Das Interviewergebnis können Bewerberinnen und Bewerber als Teil der AdH-Quote bei Hochschulstart eintragen.
Details zum Bewerbungsablauf finden Sie auf der Website des MedizinCampus Niederbayern. (externer Link, öffnet neues Fenster)
Informationen zum Bewerbungsverfahren (Portale, Fristen, Losverfahren oder Anrechnungen) finden Sie auf
Hochschulstart (externer Link, öffnet neues Fenster)
Studierendenkanzlei (externer Link, öffnet neues Fenster)
Landesprüfungsamt (externer Link, öffnet neues Fenster)
Zugang über berufliche Qualifikationen oder andere Hochschulzugänge.
Zugang, Bewerbung und Einschreibung

Studienberatung
Fachstudienberatung
Fragen zum Studieninhalt, zu den fachlichen Voraussetzungen und der konkreten Gestaltung des Studiums beantwortet Ihnen die
Studiengangskoordination
Karina Regner
Gebäude Vkl, Zi. 5.1.08
Telefon: 0941/943-5588
E-Mail: karina.regner(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Studium – von der Studienentscheidung und Zulassung über den Studienverlauf bis hin zum erfolgreichen Abschluss.
Falls erforderlich, vermittelt die ZSB an die entsprechenden Kontaktpersonen weiter.