Bachelor
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, mit dem ein wissenschaftliches Studium nach in der Regel sechs Semestern abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist es ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Man unterscheidet den Bachelor of Arts (B.A.), den Bachelor of Science (B.Sc.), den Bachelor of Education (B.Ed.) und den Bachelor of Laws (LL.B.). Die Regelstudiendauer beträgt zwischen 6 und 8 Semestern. Beim Bachelor of Arts werden meist mehrere geisteswissenschaftliche Fächer in Kombination studiert. In den B.Sc.-Studiengängen werden häufig naturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Fächer studiert. Beim Bachelor of Education an der Universität Regensburg handelt es sich hauptsächlich um naturwissenschaftliche Fächerkombinationen, die inhaltlich den Studiengängen des Lehramts an Gymnasien entsprechen.
Master (Magister/Magistra)
Das Masterstudium (M.A./M.Sc.) ist ein weiterführendes Studium von ca. zwei bis vier Semestern Dauer. Die Regelstudienzeit der Master-Studiengänge an der Universität Regensburg beträgt meist vier Semester. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Bachelor-Studiums oder ein gleichwertiger erster berufsqualifizierender Abschluss. Welche Studiengänge bzw. Bachelor-Abschlüsse als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Masterstudiengang anerkannt werden, regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Eine besondere Form der Studienstruktur stellt das Studium der Katholischen Theologie dar. Das Studium der Katholischen Theologie schließt in einer Regelstudienzeit von zehn Semestern mit dem akademischen Grad Magister/Magistra Theologiae (M. Theol.) ab, d. h. also ohne ein vorausgehendes eigenes Bachelor-Studium.
Staatsexamen
Beim Staatsexamen tritt der Staat oder ein Bundesland als Prüfer auf. Mit diesem Abschluss beendet man Lehramtsstudiengänge, medizinische Studiengänge, Pharmazie und Rechtswissenschaft. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Studienfach zwischen sieben und zwölf Semestern. Die Ausbildung und Prüfungen werden bundes- bzw. landesweit einheitlich geregelt. An der Universität wird die Ausbildung mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Im Lehramt und bei der Rechtswissenschaft folgt nach dem ersten Staatsexamen an der Universität eine sogenannte Referendariatszeit außerhalb der Hochschule, die mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.