Den Gasthörer-Erstantrag stellen
Für einen Erstantrag legen Sie uns bitte während der Einschreibefristen folgende Unterlagen vor:
- Antrag auf Einschreibung als Gasthörer/Gasthörerin | PDF
- Schulabschlusszeugnis/Abiturzeugnis (in Kopie)
- aktuelles Passbild
- Personalausweis (in Kopie)
Anlaufstelle für Ihren Antrag ist die Studierendenkanzlei der Universität Regensburg. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail mit folgendem Betreff: Gasthörer, Name, Vorname, Geburtsdatum an studierendenkanzlei(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) oder postalisch an die Studierendenkanzlei. Alternativ können Sie auch gerne während unserer Öffnungszeiten persönlich vorbeikommen.
Wie stelle meinen Folgeantrag?
Nach einem ersten Semester als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie bei Interesse Folgeanträge stellen. Bitte beachten Sie auch hier die Einschreibungsfristen. Für Folgeanträge benötigen wir nur das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Das Antragsformular können Sie uns per Post als auch bevorzugt via E-Mail zukommen lassen. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an studierendenkanzlei(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) mit folgendem Betreff: Gasthörer, Name, Vorname, Geburtsdatum.

Wie viel kostet ein Gaststudium?
Ein Gaststudium ist kostenpflichtig. Die Gebühr für das Studium als Gasthörer oder Gasthörerin richtet sich nach der Zahl der Semesterwochenstunden:
- Bis vier Semesterwochenstunden beträgt die Gebühr € 100,-
- bis acht Semesterwochenstunden € 200,-,
- bei mehr als acht Semesterwochenstunden € 300,- .
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn feststeht, dass die von Ihnen gewählte Veranstaltung tatsächlich stattfinden wird.
Kostenfreie Alternativen für Gasthörer
Die Universität bietet auch zahlreiche kostenfreie Veranstaltungen für interessierte Gäste an. Einen Überblick über öffentliche Veranstaltungen wie Ringvorlesungen, Konzerte, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen etc. finden Sie im Bereich „Aktuelles“ auf unserer Homepage.