Das Verfahren der Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die in der Musterrechtsverordnung (externer Link, öffnet neues Fenster) niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Absolventinnen und Absolventen beteiligt sind.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. (Informationen des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung (externer Link, öffnet neues Fenster).)

Die Systemakkreditierung der Universität Regensburg
Die Universität Regensburg wurde 2015 als zweite Universität in Bayern erfolgreich systemakkreditiert und erhielt damit das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats stellvertretend zu vergeben, d. h. ihre über 100 Bachelor- und Masterstudiengänge eigenverantwortlich zu akkreditieren.
Mit Beschluss des Akkreditierungsrats vom 21.10.2023 (externer Link, öffnet neues Fenster) bescheinigte er der Universität Regensburg zum zweiten Mal, dass ihr Qualitätsmanagementsystem die Einhaltung der Qualitätsstandards für Studiengänge gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Programme ermöglicht. Die Universität Regensburg ist bis zum 30. September 2030 reakkreditiert.
Vorgaben zur Akkreditierung von Studiengängen zur Gewähleistung einheitlicher und verbindlicher Standards
- Musterrechtsverordung der KMK (Fassung 2017), Beschluss vom 07.12.2017
- Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV) vom 13.04.2018
- European Standards and Guidelines (ESG)