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Martina Brunner M.A.

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten

Begriffsklärung

Was ist „Behinderung“?

„Behinderung“ ist als rechtlicher Begriff definiert als eine Einschränkung der körperlichen Funktionen, der geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit von Personen, die dazu führen kann, dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 

Der „Grad der Behinderung (GdB)“ beschreibt, welchen Schweregrad eine Krankheit oder Behinderung hat. Eine „Schwerbehinderung“ liegt vor, wenn der Grad der Behinderung mindest 50 beträgt. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen unter Umständen gleichgestellt werden.

Übrigens: Die Bezeichnung „Behinderter“ ist veraltet; stattdessen spricht man von „Menschen mit Behinderung“ oder „Menschen mit Beeinträchtigung“.

Definitionen des Begriffs „Behinderung“ auf www.juraforum.de (externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Was ist eigentlich Inklusion?

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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen gleichgestellten Personen. Wir arbeiten unabhängig von den Personalräten und unterstützten Schwerbehinderte und Gleichgestellte durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und Beruf. Das bedeutet ganz konkret: 

  • Wir helfen bei der Beantragung einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung und machen Sie auf Nachteilsausgleiche aufmerksam.
  • Wir tragen dazu bei, dass Sie über rechtliche Fragen in Zu‐ sammenhang mit Ihrer Behinderung gut informiert sind.
  • Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Hilfsmittel für Ihre Arbeit zu beantragen, und achten insgesamt darauf, dass die Arbeitsplätze an der Universität ergonomisch gestaltet sind.
  • Wir stehen bei baulichen Veränderungen beratend zur Verfügung, um auf die Erfordernisse der Barrierefreiheit hinzuweisen.
  • Wir wachen darüber, dass Ihnen auf Basis der geltenden Bestimmungen auf Ihren Antrag Teilzeitarbeit oder Wohn‐ raum- und Telearbeit ermöglicht wird.
  • Wir wirken darauf hin, dass sich Ihre Behinderung bei Beurteilungen und bei Leistungsprämien nicht nachteilig für Sie auswirkt.
  • Wenn Sie es wünschen, nehmen wir an BEM-Verfahren teil und vermitteln bei schwierigen Personalgesprächen.
  • Wir finden zusammen mit Ihnen Wege für eine gelingende Wiedereingliederung nach langer Krankheit.
  • Wir ziehen bei Bedarf die berufsbegleitenden und psycho‐sozialen Dienste des Inklusionsamtes oder des Integrationsfachdienstes hinzu.
  • Wir schalten uns ein, wenn ein anderer Arbeitsplatz an der Universität für Sie gefunden werden muss, weil Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
  • Wir sind immer anzuhören, wenn eine Kündigung ausgesprochen werden soll, und setzen uns dafür ein, dass zuerst alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft werden, damit das Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit erhalten bleibt.
  • Wir ergreifen auch selbst die Initiative und machen Vorschläge, wie die Inklusion schwerbehinderter Menschen weiter vorangebracht werden kann 

Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Regensburg berät aber auch alle anderen Beschäftigten der Universität, wenn sie gesundheitliche Probleme oder Fragen zum Thema Behinderung haben.

Faltblatt der Schwerbehindertenvertretung , PDF, 1,5 MB (öffnet neues Fenster)

Diese Datei steht zum Download bereit. Der Dateityp ist PDF, und die Dateigröße ist 1,5 MB.
Titelblatt des Info-Faltblatts der Schwerbehindertenvertretung
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