Direkt zum Inhalt


So verhalten Sie sich als Studentin oder Student im Krankheitsfall richtig

Bitte bleiben Sie im Falle einer Erkrankung oder Infektion zu Hause!

Bei nicht-anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen können Sie einfach fehlen. Eine Absage ist nicht erforderlich.  

Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen melden Sie sich bitte bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten krankheitsbedingt ab. Sollten Sie aufgrund der Erkrankung das vorgegebene Maß an möglichen Fehltagen übersteigen, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr, ob gegebenenfalls eine alternative Teilnahme oder eine alternative Leistungserbringung möglich ist. Die maximale Anzahl an möglichen Fehltagen lesen Sie bitte in der für Sie gültigen Prüfungsordnung nach. 

Krank am Prüfungstag - was tun?

Bei Prüfungen beachten Sie bitte dringend das Merkblatt und Antrag „Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“ | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Nehmen Sie das Merkblatt (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) zu Ihrer Arztpraxis mit, damit das Attest dort richtig ausgestellt werden kann. Die Originalunterlagen (Antrag und dazugehöriges Attest) können Sie per Post an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang „Infozentrum Prüfungsamt“ (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Bedenken Sie bitte: Sie können nicht nachträglich von der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie von einer Prüfung oder einer Prüfungsanmeldung zurücktreten wollen, müssen Sie diese Entscheidung vor Antritt der Prüfung treffen. 

In jedem Fall müssen Sie sich spätestens an dem betreffenden Tag um den Rücktritt von der Prüfung und ein ärztliches Attest kümmern!

nach oben