Was ist die Rückmeldung?
Wenn Sie bereits an der Universität Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Wintersemester 2025 fortsetzen möchten, müssen Sie sich vom 30.06. bis 25.07.2025 rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages in Höhe von insgesamt 201,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 82,00 € Studierendenwerksbeitrag und 119,00 € Semesterticket.
Wenn Sie sich nicht rückmelden, werden Sie zum Ende des Sommersemesters 2025 (30.09.2025) exmatrikuliert (vgl. Art. 94 Abs. 2 BayHIG).
Durchführung der Rückmeldung
Sie melden sich zurück, indem Sie bis spätestens 25.07.2025 den vollständigen Semesterbeitrag in Höhe von 201,00 € auf folgendes Konto überweisen:
- Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern Landshut
- IBAN: DE50700500000901279276
- Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
- BIC: BYLADEMM
- Verwendungszweck: Matrikelnummer (ohne Leerzeichen!), Semesterbeitrag WS 2025, Vorname, Nachname
Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige IBAN (DE50700500000901279276) und überweisen Sie direkt auf das Konto der Studierendenkanzlei (DE50) und nicht auf das allgemeine Konto der Universität Regensburg (DE42). Weiterhin beachten Sie bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist. Zudem erhalten Sie -wie gewohnt- eine E-Mail an Ihre studentische Adresse, in der Sie ebenfalls die Details zur Zahlung finden werden.
Erst mit Zahlungseingang gilt die Rückmeldung als vollzogen.
Falls Sie einen Studiengangwechsel (externer Link, öffnet neues Fenster) beantragen oder Ihre Fächerkombination ändern möchten, müssen Sie auch dafür die Rückmeldungsfrist einhalten.
Immatrikulationsbescheinigungen
Etwa eine Woche nach Ihrer Überweisung, sobald der Zahlungseingang bei uns registriert wurde, können Sie Ihre Immatrikulations- und Studienbescheinigungen über SPUR, das Studierendenportal der Universität Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen und ausdrucken.
Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und ändern diese ggf. online über SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster)-> Mein Studium.

Validierung Ihrer UR-Karte
Bitte denken Sie daran, Ihre UR-Karte zu validieren! Das ist möglich, sobald Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester über SPUR abrufbar ist.
Nutzen Sie die Terminals am Campus der Universität, um den neuen Gültigkeitszeitraum ("bis 31.03.2026") Ihres Ausweises aufdrucken zu lassen. Ohne diesen Aufdruck verliert die UR-Karte mit Ablauf des aktuellen Semesters (30.09.2025) ihre Gültigkeit.
Kontakt bei Fragen zur Rückmeldung
Studierendenkanzlei
- E-Mail Adresse: studierendenkanzlei(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-5500 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-2385
- Standort: Verwaltung / Studierendenkanzlei, 0.09 | 0.10 | 0.11
- Wichtige Informationen: Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, 8 - 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag, 13 - 16 Uhr