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Mutterschutz für Studierende

Das Mutterschutzgesetz (externer Link, öffnet neues Fenster) regelt den Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. Ziel des Mutterschutzrechtes im Bereich der Universitäten und Hochschulen ist es, schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeinträchtigt wird. Es sieht vor, dass die Mütter ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können und wirkt Benachteiligungen während dieser Zeit entgegen.

Mitteilungspflicht der UR

Die Universität ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt über eine schwangere oder stillende Frau, die im Rahmen ihrer hochschulischen Ausbildung an der Universität Regensburg an verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen teilnimmt oder ein verpflichtendes Praktikum absolviert, zu benachrichtigen.

Um dies gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die Studierendenkanzlei mithilfe unseres Meldebogens (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) frühzeitig über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Bitte schicken Sie uns gleichzeitig einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin und eine Aufstellung derjenigen Veranstaltungen, die Sie während der Schutzfrist bzw. Stillzeit besuchen werden.

Anschließend setzt die Universität die Mutterschutzzeit fest, erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und informiert das Gewerbeaufsichtsamt.

Für den genauen Verfahrensablauf und weitere  Informationen lesen Sie bitte unbedingt das Merkblatt “Hinweise für schwangere und stillende Studierende an der Universität Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster)” (erstellt vom Referat für Sicherheitswesen).

Anlaufstellen bei Fragen 

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