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Einschreibung

Auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Studium ist die Einschreibung der letzte Schritt. Um Studieren zu können, müssen Sie sich innerhalb der entsprechenden Fristen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) einschreiben, das heißt: immatrikulieren.  Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich einschreiben, sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und zugelassen worden sind; beachten Sie bitte die Angaben in Ihrem Zulassungsbescheid. Achten Sie bei zulassungsfreien Studiengängen bitte darauf, ob ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt wird.

Wichtig für eine erfolgreiche Einschreibung:

Die Einschreibung muss online unter Angabe von Daten gemäß Art. 87 Abs. 2 BayHIG (externer Link, öffnet neues Fenster) über das Campusportal der Universität Regensburg beantragt werden. Welche Daten und Belege Sie in welchen Fristen einreichen müssen, können Sie in unserem Infoblatt zur Einschreibung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (PDF-Dokument) nachlesen. 

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und Sie die Voraussetzungen für eine Einschreibung erfüllen, werden Sie als Studierende(r) eingeschrieben. Nach erfolgter Einschreibung können Sie Ihre Zugangsdaten im Campusportal (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen. Die UR-Karte erhalten Sie auf dem Postweg an die von Ihnen angegebene Adresse. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte für eine erfolgreiche Einschreibung: 

  1. Während der Einschreibungsfristen (PDF-Dokument) müssen die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen online im Campusportal hochgeladen werden. Falls Unterlagen fehlen, ist eine Einschreibung leider nicht möglich.
  2. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die Immatrikulation nur für einen Studiengang beantragt haben. Falls Sie zwei Anträge mit dem Status "Immatrikulation beantragt" haben, ziehen Sie bitte einen Immatrikulationsantrag zurück, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. 
  3. Starten Sie Ihre Einschreibung bitte so früh wie möglich. Die Bearbeitung der Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich dieser Zeitraum. Wenn Sie Ihre Unterlagen erst gegen Ende der Einschreibefrist einreichen, können wir nicht garantieren, dass die Einschreibung bis Semesterbeginn (01.04 für das Sommersemester bzw. 01.10. für das Wintersemester) abgeschlossen ist.
  4. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrag können Sie leider nicht abrufen oder erfragen.  

Einschreibung zum Promotionsstudium

Nach einem mit gutem Erfolg abgeschlossenen Masterstudium oder Staatsexamen steht Ihnen grundsätzlich der Weg zu einem Promotionsstudium offen. Um sich dafür einschreiben zu können, benötigen Sie eine Promotionsbescheinigung (öffnet neues Fenster). Falls Sie an einer der Philosophischen Fakultäten promovieren möchten, ist statt dieser Bescheinigung der Zulassungsbescheid der Fakultät erforderlich.

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Kontakt bei Fragen zur Einschreibung

Studierendenkanzlei

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