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Was ist eine Rückerstattung?

Studierende an der Universität Regensburg zahlen jedes Halbjahr einen sogenannten Semesterbeitrag. Unter bestimmten Bedingungen können Sie ein Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. 

Gründe für eine Rückerstattung sind: 

  • Rücknahme der Einschreibung
  • Exmatrikulation wegen Zulassung an einer anderen Hochschule 
  • Exmatrikulation wegen Beendigung des Studiums
  • Doppelimmatrikulation
  • Schwerbehinderung 

Wie beantrage ich die Rückerstattung?

Die Studierendenkanzlei der Universität Regensburg ist die richtige Anlaufstelle für eine Rückerstattung falls 

  • falls Ihre Einschreibung zurückgenommen wurde
  • oder falls Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt, sich aber vor Semesterbeginn (01. April bzw. 01. Oktober) wieder examtrikuliert haben.

Nutzen Sie in diesem Fall das Formular für einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn als Scan per E-Mail an die Studierendenkanzlei.

Als Betreff Ihrer E-Mail an studierendenkanzlei​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) geben Sie bitte an: Rückerstattung Semesterbeitrag, Name, Vorname, Matrikel-/Bewerbernummer.

Spätere Rückerstattungen

Falls Sie eine Rückerstattung aus anderen Gründen beantragen möchten - bspw. aufgrund einer Schwerbehinderung oder wegen einer Doppelimmatrikulation - wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. 

Bitte beachten Sie, dass auch für einen späteren Antrag auf Rückerstattung Fristen einzuhalten sind. Informationen zu diesen Fristen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks (externer Link, öffnet neues Fenster).

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