Ablauf und Organisation
Die Zuteilung an einen Lehrstuhl erfolgt im vorausgehenden Wintersemester zentral über das Vorlesungsverzeichnis. Wenn Sie dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zugeteilt werden, können Sie Ihre Bachelorarbeit im folgenden Sommersemester schreiben. Parallel dazu ist die Teilnahme an der Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ (2 LP) verpflichtend. In Begründeten Ausnahmefällen können Sie Ihre Bachelorarbeit auch im Wintersemester schreiben. Die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten müssen Sie dennoch im Sommersemester absolvieren.
Kenntnisse aus der Veranstaltung „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ werden vorausgesetzt.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt vor Themenzuteilung beim Prüfungsamt. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts unter „Anträge für (externer Link, öffnet neues Fenster)“. Bitte reichen Sie diesen Antrag nicht beim Lehrstuhl, sondern beim Prüfungsamt ein, da dort die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Das Prüfungsamt bestätigt die Zulassungsvoraussetzungen und schickt Ihren Antrag an den Lehrstuhl.
Die Themenzuteilung kann nur erfolgen, wenn dem Lehrstuhl der Antrag vorliegt.