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Masterarbeit

Im Rahmen ihrer Masterarbeit sollen Studierende zeigen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachliches Problem eigenständig und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten können.

Die Themen orientieren sich an aktuellen steuerrechtlichen Fragestellungen sowie an der ökonomischen Analyse steuerlicher Vorschriften. Die methodische Herangehensweise richtet sich nach dem jeweiligen Thema und kann normativ, empirisch oder formal-analytisch sein. Sie können ein eigenes Thema oder ein bevorzugtes Themengebiet vorschlagen. Die finale Themenvergabe erfolgt durch den Lehrstuhl (siehe unten).

Wir empfehlen, den Steuerschwerpunkt zu wählen, wenn Sie Ihre Masterarbeit am Lehrstuhl schreiben möchten.

Organisation und Ablauf

Mit der Masterarbeit kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden.

Melden Sie sich bitte ca. 6 Wochen vor dem gewünschten Beginn per E-Mail (unter Angabe des gewünschten Beginns der Arbeit und der Note des Seminars) bei einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Anschließend stellen Sie einen Antrag beim Prüfungsamt auf Zulassung zur Masterarbeit. Das entsprechende Formular finden Sie unter „Anträge und Infos“ (externer Link, öffnet neues Fenster), Anmeldung zur Masterarbeit.

Der Antrag muss beim Prüfungsamt vor Bekanntgabe des Themas abgegeben werden. Das Prüfungsamt prüft die Zulassungsvoraussetzungen und schickt den anschließend Antrag an uns zurück. 

Setzen Sie sich ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Masterarbeit zwecks Vorbesprechung und Themenabsprache mit einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Verbindung. Wir versuchen eigene Themenvorschläge zu berücksichtigen.

Wir teilen anschließend dem Prüfungsamt das Thema und den Absprachetermin mit und Sie erhalten dann vom Prüfungsamt das Zulassungsschreiben. Die Bearbeitungsfrist läuft ab dem Tag der Themenabsprache.

Aus Kapazitätsgründen ist die Anzahl der zu vergebenden Masterarbeiten pro Semester beschränkt. 

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