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Krankheit bei Prüfungen

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können.

  1. Treffen Sie vor Prüfungsbeginn die Entscheidung, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, an der Prüfung teilzunehmen.
  2. Lassen Sie sich spätestens am Prüfungstag ärztlich untersuchen und stellen Sie ein geeignetes Attest aus (eine AU-Bescheinigung reicht nicht aus).
  3. Füllen Sie das offizielle Formblatt „Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“ aus.
  4. Senden Sie Attest und Formblatt unverzüglich an das Prüfungssekretariat Pharmazie (per E-Mail, Post oder Fax). Das Originalattest muss nachgereicht werden.

Alle Details entnehmen Sie bitte dem offiziellen Merkblatt:

Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Immatrikulation & Exmatrikulation

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Immatrikulation & Exmatrikulation finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Eine breite Treppe führt zu einem Gebäude mit Fensterfront und Eingangstür, über der eine Beschriftung mit "Studierendenkanzlei" angebracht ist.
Institut für Pharmazie (externer Link, öffnet neues Fenster)

Weitere Informationen zum Studienfach auf den Seiten des Instituts für Pharmazie.


Kontakt

Postanschrift

Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Pharmazie
Universitätsstraße 31
93040 Regensburg


Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten finden Sie bei den Ansprechpersonen aus dem Prüfungsamt.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch.

Uta Hasselmann

Prüfungsverwaltung Pharmazie

Eva Wrobel

Prüfungsverwaltung Pharmazie

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