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Modulprüfungen

Das Lehramtsstudium beginnt mit einer wissenschaftlichen Ausbildung in der Didaktik, der Erziehungswissenschaft und den Unterrichtsfächern. Während dieser Zeit legen die Lehramtsstudierenden ihre Modulprüfungen ab. Auf dieser Seite finden Sie Informationen für diesen universitären Teil der Lehramtsstudiengänge.

Für die Modulprüfungen können Sie sich selbstständig über FlexNow anmelden.

 

Modulbeschreibungen 

In den Modulbeschreibungen werden die Inhalte und Qualifikationsziele der Studiengänge beschrieben, Lehr- und Lernformen, die Verwendbarkeit des Moduls, der Arbeitsaufwand und anderes mehr.

Zwei Hände ordnen ein farbig bedrucktes DINA 4-Papier in einen Pappordner ein.

Verhalten bei Krankheit 

Informationen zum richtigen Verhalten bei Krankheit im Studium oder vor/während einer Prüfung sowie ein Antragsformular für die Anerkennung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf der Themenseite:
Krank im Studium oder im Prüfungsfall


Anerkennung von Leistungen

Für Leistungen, die nicht aus Ihrem aktuellen Studiengang kommen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt entsprechende Anerkennungsanträge einreichen. Diese Anerkennungsformulare müssen von Ihnen ausgefüllt und gegebenenfalls von der zuständigen Fachvertretung abgezeichnet werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen, die den Modulverantwortlichen zur Anerkennung vorgelegt wurden, mit den entsprechenden Anträgen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden müssen!

Je nach Herkunft der anzuerkennenden Leistungen benötigen Sie die entsprechenden Formulare. Diese müssen Sie fristgerecht (siehe Prüfungs-und Studienordnung für den universitäten Prüfungsteil § 13 Abs. 4 (externer Link, öffnet neues Fenster)) einreichen.

Antragsverfahren

Sofern Sie von anderen Universitäten/Hochschulen an die Universität Regensburg wechseln oder sich aus anderweitigen Vorbildungen Leistungen für den Lehramtsstudiengang anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie folgenden Antrag aus:

    Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen deutschen Universität/Hochschule/Institution | PDF 

  2. Gehen Sie zu den entsprechenden Modulverantwortlichen und lassen Sie die Anträge abzeichnen.
  3. Kopieren Sie die ursprünglichen Zeugnisse/Scheine.
  4. Halten Sie die  Zeugnisse/Scheine im Original griffbereit. Diese müssen mit Verifizierungscode oder mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Stelle versehen sein.
  5. Bringen Sie die vollständig ausgefüllten Anträgen inklusive Kopien ins Prüfungsamt. Legen Sie dort die Originale zum Abgleich vor.

Antragsverfahren

Sofern Sie sich aus einem Auslandsaufenthalt für Ihren Lehramtsstudiengang Leistungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie folgenden Antrag aus:

    Antrag auf Anerkennung von Leistungen eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes | PDF 

  2. Beachten Sie bei diesem Antrag unbedingt die zweite Seite. Wenn die zweite Seite nicht mit eingereicht wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Fügen Sie das genehmigte Kursplanungsformular (evtl. auch genehmigte Änderungen) bei.
  4. Fügen Sie das entsprechende Transcript of Records (bestätigt vom International Office) bei.
    Die Unterschrift des Modulverantwortlichen ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
  5. Geben Sie alle Unterlagen bei Ihrem Prüfungssekretariat ab.

Antragsverfahren

Sofern Sie sich Leistungen aus einem anderen Studiengang bzw. aus einem Doppelstudium anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie folgenden Antrag aus:

    Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Universität Regensburg |PDF 

  2. Gehen zu den entsprechenden Modulverantwortlichen bzw. Fachvertretern und lassen die Anträge abzeichnen.
    • Bei einem Wechsel innerhalb nicht vertiefter Lehramtsstudiengängen (GS, MS, SP, RS) wird keine Unterschrift vom Lehrstuhl benötigt
    • Für den EWS-Bereich wird keine Unterschrift vom Lehrstuhl benötigt
  3. Im Fach Biologie und im Fach Physik gibt es Äquivalenzlisten. Bitte reichen Sie in diesen Fächern die Äquivalenzliste ein. Eine Unterschrift in diesen Fächern ist dann nicht mehr erforderlich.

Einbuchung von Leistungen

Sofern Sie Leistungen aus einem anderen Studiengang (IT-Ausbildung, Zusatzausbildung...), ZSK-Scheine, Graecum etc. eingebucht haben möchten oder Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudium für ein Zertifikat verbuchen lassen möchten, reichen Sie bitte diesen Antrag ein: 

Antrag auf Einbuchung von Leistungen | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Bei Einbuchung von ZSK-Scheinen, Graecum etc.: Bitte kopieren Sie den ZSK-Schein, das Zeugnis des Graecums etc. und reichen Kopie und Original mit ausgefülltem Antrag bei uns ein (per Post, Einwurf in unseren Briefkasten oder persönlich während unserer Öffnungszeiten). Spätestens nach Abschluss des Staatsexamens erhalten Sie den Originalschein zurück.


Umbuchung von Leistungen

Sofern Sie in Ihrem aktuellen Studiengang Leistungen umbuchen oder tauschen wollen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus: 

Antrag auf Umbuchung von Leistungen | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nur gestellt werden kann, wenn die Veranstaltungen für beide Modulpositionen ausgewiesen sind, Sie also keine Unterschrift einer modulverantwortlichen Person benötigen.

Ein Umbuchungsantrag (Tausch von Leistungen) bei Ablegung der Staatsexamensprüfung im Frühjahr muss bis spätestens am 1. April, bei Ablegung im Herbst am 1. Oktober des entsprechenden Jahres gestellt sein. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Eine umgebuchte Leistung kann kein zweites Mal umgebucht werden.


Anmeldung von Lehrveranstaltungen in FlexNow

Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung im Allgemeinen Wahlbereich (zum Beispiel Ringvorlesungen...)  oder EWS (LA Gymnasium, wenn über 35 LP erreicht werden oder bei LA RS, GS, MS, SoPäd nach abgeschlossenem EWS-Staatsexamen) anmelden möchten, muss dies fristgerecht während der regulären Anmeldezeiten mittels folgendem Antrag erfolgen: 

Antrag auf Anmeldung von Lehrveranstaltungen in FlexNow | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Nach Ablauf der Frist ist eine Anmeldung nur noch unter Vorlage der Einverständniserklärung des Dozierenden möglich.


Fachsemestereinstufung

Einen Studiengang- bzw. Studienfachwechsel müssen Sie bei der Studierendenkanzlei online beantragen. 

Informationen dazu finden Sie auf der: 

Themenseite Fachwechsel oder Studiengangwechsel

Wenn Leistungen in den neuen Studiengang übernommen werden sollen, muss dies vorher beim zuständigen Prüfungsamt beantragt werden.

Die Einstufung erfolgt entsprechend der vorhandenen Leistungen: 

  • Für eine Einstufung in das 2. FS sind mindestens 20 LP erforderlich.
  • Für das 3. FS sind mindestens 40 LP erforderlich.
  • Für jedes weitere FS sind jeweils mindestens 30 LP erforderlich.

Füllen Sie den Antrag auf Höherstufung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus und lassen diesen von Ihrem zuständigen Prüfungsamt bestätigen. 

Die erste Seite ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Besonderheiten bei den unterschiedlichen Lehrämtern

Lehramt Grundschule, Mittelschule, Realschule, Sonderpädagogik 

Sofern Sie Leistungen aus Ihrem aktuellen Studiengang übernehmen möchten, die in Ihrem zukünftigen Studiengang nicht identisch sind (Punkte oder Modulpositionen sind nicht identisch oder bei einem Wechsel vom Unterrichtsfach zu einem Didakikfach und umgekehrt), oder Sie bereits an einer anderen Universität studiert haben, führen Sie diese Veranstaltungen auf der zweiten Seite des Antrags auf Höherstufung auf und lassen diese von den zuständigen Fachvertretungen anerkennen.

Übertrag von Leistungen

Wenn Sie den Studiengang wechseln und mögliche identische Leistungen in den neuen Studiengang eingebracht werden sollen, füllen Sie folgenden Antrag aus: 

Antrag auf Übertrag von Leistungen | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Bitte beachten Sie: 

  • Sofern Sie die Höherstufung im neuen Studiengang beantragt haben, ist dieser Antrag nicht zusätzlich erforderlich.
  • Der Übertrag wird in der Regel erst zu Beginn des Semesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) erfolgen, in dem Sie in der neuen Fächerkombination immatrikuliert sind.
  • Nicht übertragene Leistungen müssen einzeln zur Umbuchung beantragt oder gegebenenfalls anerkannt werden.
  • Die übertragenen Leistungen werden verwaltungstechnisch als Anerkennungen erfasst.

Lehramt Gymnasium

Sofern Sie Leistungen aus Ihrem aktuellen Studiengang übernehmen möchten, tragen Sie diese auf der zweiten Seite des Antrags auf Höherstufung ein und lassen diese vor der Einstufung von der zuständigen Fachvertretung anerkennen. Bei Leistungen von einer anderen Universität reichen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen mit ein.

Alle Lehrämter

In der Regel benötigen Sie für das Fach Erziehungswissenschaften (EWS) oder bei einem Wechsel innerhalb der Studiengänge GS/MS/SoPäd. keine extra Unterschriften der Fachvertretungen.

Bei Wechsel eines Faches innerhalb eines Studiengangs ist die Einreichung der zweiten Seite nicht erforderlich.

Biologie und Physik

Bei einem Wechsel im Fach Biologie (externer Link, öffnet neues Fenster) und Physik (externer Link, öffnet neues Fenster) innerhalb der Universität Regensburg gibt es Äquivalenzlisten. Bitte reichen Sie diese Anträge anstelle der zweiten Seite für das Fach Biologie bzw. Physik ein.


Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Für den Fall, dass zwei Lehrveranstaltungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr möglich ist, reichen Sie folgenden Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.

Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung | PDF (öffnet neues Fenster)

 

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