Direkt zum Inhalt


Informationen zur Ersten Staatsprüfung

Wichtige Informationen und Hinweise für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer zur Ersten Staatsprüfung sind auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlicht, zum Beispiel:  

  • Anmeldetermine
  • Prüfungstermine
  • Terminplan
  • begünstigende Vorgriffsregelung zum Freiversuch gemäß § 16 LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2023
  • begünstigende Vorgriffsregelung zur sog. 30-LP-Regelung gemäß § 22 Abs. 5 LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2024
  • begünstigende Vorgriffsregelung zum Wegfall der Meldefrist gemäß § 31 Abs. 2 LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2025

Infos zur Staatsprüfung auf der Homepage des Kultusministeriums (externer Link, öffnet neues Fenster)

Eine Hand schreibt mit einem grünen Faserschreiber in ein Ringbuch Foto: UR/Julia Dragan


Anmeldeformalitäten

Meldezeitraum

25.05. bis 25.07. (Prüfungstermin Frühjahr) bzw. 01.12. bis 01.02. (Prüfungstermin Herbst)

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens über die Homepage des Kultusministeriums, siehe Abschnitt „Zur Onlineanmeldung“ (externer Link, öffnet neues Fenster). Drucken Sie das Anmeldeformular anschließend aus, unterschreiben Sie das Dokument händisch und reichen Sie das Dokument im Original beim Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge ein. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte Antrag ist gültig. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Wenn der letzte Meldetag auf ein Wochenende fällt, dann gilt der nächste Werktag als letzter Meldetag.

 

Merkblatt zum Zulassungsantrag , PDF, 108,6 KB (öffnet neues Fenster)

Diese Datei steht zum Download bereit. Der Dateityp ist PDF, und die Dateigröße ist 108,6 KB.

Erforderliche Unterlagen

Zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) ist die Geburtsurkunde in Originalausfertigung erforderlich. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt. Bitte reichen Sie die Urkunde gemeinsam mit Ihrer Erstanmeldung ein. Ohne eine Geburtsurkunde kann die Anmeldung nicht angenommen werden. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.
Wichtig: Die Originalurkunde wird nicht zurückgegeben.

 

Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie über das Campusportal SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster) ausdrucken.

  • Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum wird durch den Eintrag bei Lehramt an Grund- und Mittelschule, sowie bei der Sonderpädagogik in FlexNow nachgewiesen, bei Lehramt an Realschulen und Gymnasien zusätzlich durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung im Original.
  • Alle weiteren schulischen Praktika werden bei Grund- und Mittelschule, sowie bei der Sonderpädagogik über die Praktikumskarte nachgewiesen. Diese muss vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift und Stempel der Schulen und Lehrstühle im Original eingereicht werden.
    Bei Lehramt an Realschulen und Gymnasien wird das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung im Original nachgewiesen.
  • Die Bescheinigung des Betriebspraktikums muss im Original eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Bescheinigung des Betriebspraktikums mit Unterschrift und Stempel versehen ist. Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie unter dem Reiter Infos zum Praktikum.
  • Die Empfangsbestätigung der Zulassungsarbeit | PDF oder die Gewährung des Nachtermins | PDF kann bis 1. Februar (bei einem Prüfungstermin im Herbst) oder bis zum 25. Juli (bei einem Prüfungstermin im Frühjahr) nachgereicht werden. Genaueres finden Sie unter im Reiter „Schriftliche Hausarbeit / Zulassungsarbeit“.
  • Werden geforderte Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis nachgewiesen, legen Sie dieses in beglaubigter Abschrift bei.
  • Bitte beachten Sie, dass alle bereits vorliegenden Unterlagen mit der Anmeldung eingereicht werden müssen. Nicht vollständige Unterlagen können nachgereicht werden.
  • Fehlende Unterlagen bitte unter Angabe von Namen, Matrikelnummer, Lehramt und Prüfungstermins nachreichen - Scans reichen nicht aus!

Falls diese Unterlagen bereits von einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!


Studien- und Prüfungsnachweise

Ihre Studien- und Prüfungsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung nachzureichen. Als „Arbeitstage“ gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.


Schriftliche Hausarbeit / Zulassungsarbeit

Die schriftliche Hausarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden und ist bei der Dozentin bzw. dem Dozenten, die bzw. der das Thema gestellt hat, abzugeben. Die Empfangsbestätigung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) ist mit der Meldung zur Prüfung (spätestens bis 25.7. für den Prüfungstermin Frühjahr bzw. 01.02. für den Prüfungstermin Herbst) im Original einzureichen. 

Am Schluss der Hausarbeit hat der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen verwendet hat. Diese Erklärung (Empfehlung für die Erklärung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)) muss im Original unterschrieben und in die Arbeit mit eingebunden werden.

Mit schriftlicher Zustimmung der Dozentin bzw. des Dozenten kann für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis spätestens 01. 10. für den Prüfungstermin Frühjahr bzw. 01. 04. für den Prüfungstermin Herbst
gewährt werden. Die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermines | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)  ist dann stattdessen der Meldung beizufügen und die Empfangsbestätigung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)über die Ablieferung der schriftlichen Hausarbeit bis zum oben genannten Termin nachzureichen. Die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins kann auch als Scan eingereicht werden.

Sofern Sie noch nicht für das Staatsexamen angemeldet sind, bewahren Sie bitte die Empfangsbestätigung bis zur Anmeldung bei Ihren Unterlagen auf.

Die Arbeit muss leicht gebunden sein und in der Regel sind zwei Exemplare der Arbeiten einzureichen. Die Außenseite ist mit den entsprechenden Aufklebern zu versehen.

Bitte legen Sie ein mit Ihren Daten versehenes Formular über das Gutachten | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) lose in ein Exemplar Ihrer Arbeit ein.

Wenn der letzte Abgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, gilt der darauf folgende Werktag als letzter Termin zur Abgabe der Zulassungsarbeit.


Änderungserklärung: neue Anschrift

Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung zum Staatsexamen umziehen, informieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich über die Änderung Ihrer Adresse und füllen Sie das Formular für eineÄnderungserklärung Adressänderung/Fachänderung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus.

Eine Änderung Ihrer Adresse im Studierendenportal SPUR gilt nur für universitäre Angelegenheiten und wird nicht automatisch an das Kulutsministerium weiter geleitet.

Änderungserklärung: Fachänderung

Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung zum Staatsexamen eine Fachänderung beantragen möchten, informieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich über die Änderung und füllen Sie das Formular für eineÄnderungserklärung Adressänderung/Fachänderung | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus.

Geben Sie den Antrag im Original in Ihrem Prüfungsamt innerhalb der Änderungsfristen ab.


Rücktrittserklärung

Sofern Sie Ihre Anmeldung zum Staatsexamen zurücknehmen wollen, füllen Sie bitte das  Formular für eine Rücknahme | PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) des Zulassungsantrags aus und geben dieses in Ihrem Prüfungsamt ab. Bitte beachten Sie hierbei die Rücktrittsfristen.


Informationen zum Verhalten im Krankheitsfall

Eine Prüfungsverhinderung ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf. Das Prüfungsamt kann festlegen, dass die Krankheit durch das Zeugnis eines bestimmten Arztes oder einer bestimmten Ärztin nachgewiesen wird. In offensichtlichen Fällen kann auf die Vorlage eines Zeugnisses verzichtet werden. Das Prüfungsamt stellt fest, ob eine von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin nicht zu vertretende Verhinderung vorliegt. 

Quelle: LPO, § 17 Abs. 3 Satz 1 (externer Link, öffnet neues Fenster)

Informationen zum richtigen Verhalten bei Krankheit im Studium oder vor/während einer Prüfung sowie ein Antragsformular für die Anerkennung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf der Themenseite: Krank im Studium oder im Prüfungsfall


Unerlaubte Hilfsmittel

Smartphones, Smartwatches etc.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist ausdrücklich darauf hin, dass Smartphones, Smartwatches, Smartglasses und andere elektronische Empfangsgeräte unerlaubte Hilfsmittel darstellen und bereits das Mitführen solcher Geräte oder der unmittelbare Zugriff auf diese Geräte während der Prüfung einen Unterschleif darstellt, der dazu führt, dass die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet wird.

nach oben