
Unsere Themen
Abschlussarbeit
Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu können, gilt folgendes Vorgehen:
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit/Abschlussarbeit aus.
- Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Physik.
- Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss und das Prüfungssekretariat erhalten Sie das Zulassungsschreiben.
Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Unabhängig von der Veröffentlichung reichen Sie bitte mit Ihrer Abschlussarbeit immer die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in der Bibliothek ein: Einverständniserklärung Bibliothek (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Bitte beachten Sie die
Anträge für die Abschlussarbeit
- Zulassung zur Bachelorarbeit Physik (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Bachelorarbeit Nanoscience (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Masterarbeit Physik (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Abschlussarbeit Nanoscience (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennungen von früher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums beantragen.
- Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
- Lassen Sie sich von den zuständigen Fachvertretern/innen oder Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit bestätigen.
- Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Physik ab.
- Anschließend wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Anmeldung zu Prüfungen
Zu sämtlichen Prüfungen und Lehrveranstaltungen müssen Sie sich selbst in FlexNow anmelden.
Ohne eine Anmeldung in FlexNow ist die Teilnahme an einer Prüfung/Lehrveranstaltung nicht möglich.
An- und Abmeldungen sind nur innerhalb der An- und Abmeldefristen möglich.
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung zu einer Prüfung/Lehrveranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrstuhl.
Bachelorzeugnis/ Masterzeugnis
Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und möchten Ihr Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis/Abschlusszeugnis beantragen?
So gehen Sie vor:
- Überprüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen bereits verbucht sind.
- Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses/ Masterzeugnis” aus.
- Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Physik.
Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Anträgen vermerkt sind.
Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Krankheit bei Prüfungen
So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können.
- Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit” aus.
- Sie müssen ein ärztliches Attest (im Original) anfügen.
- Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungsamt Physik.
Informationen der Universität zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Prüfungsleistungen während der Beurlaubung
Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich.
Wiederholungsfristen
Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschlägige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.
Leistungsnachweis/ Notenausdruck
Sie können sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.
Umbuchung von Leistungen
Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)” aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Physik ab.
Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!
Antrag auf Umbuchung von Leistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Wiederholungsprüfungen
Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)
Zertifikat für Zusatzausbildungen
Sie möchten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?
Bitte beachten Sie: Zuständig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.
Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Physik immatrikuliert sind.
Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Gerne können Sie den eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: [email protected]
Kontakt
Postanschrift
Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Physik und Nanoscience
93040 Regensburg
Öffnungszeiten
während der Vorlesungszeit:
Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
während der vorlesungsfreien Zeit:
Di. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Sonja Hofstetter
- E-Mail Adresse: pa.physik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-2120 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-5034
- Standort: Gebäude Physik, Zi. 1.0.07
Rita Zauner
- E-Mail Adresse: pa.physik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-2427 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-5034
- Standort: Gebäude Physik, Zi. 1.0.07
Email-Anfragen
Für Email-Anfragen nutzen Sie bitte das
Kontaktformular (externer Link, öffnet neues Fenster)
Sie erreichen das Prüfungssekretariat Physik
auch unter
pa.physik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Bitte verwenden Sie für Anfragen per Email
ausschließlich Ihre Stud.-Adresse!