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Prüfungssekretariat Biologie und Biochemie

Das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie ist zuständig für die Studiengänge B.Sc. Biologie, M.Sc. Biologie, B.Sc. Biochemie, M.Sc. Biochemie und M.Sc. Ecology, Evolution & Conservation.

Wenn Sie Lehramt Biologie studieren, sind die jeweiligen Prüfungssekretariate für Lehramt für Sie zuständig.


Abschlussarbeit

Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu können, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit aus. Bei einer externen Bachelor-/Masterarbeit füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf Zulassung zu einer externen Bachelor-/Masterarbeit aus.
  2. Senden Sie den Antrag an das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie.
  3. Nach der Genehmigung dürfen Sie starten. Ihr Zulassungsschreiben erhalten Sie via Mail.

Hinweise zur Abgabe von Abschlussarbeiten:

Bei Bachelorarbeiten sind zwei, bei Masterarbeiten sind drei gebundene Druckexemplare abzugeben. Wenn eine Veröffentlichung in der Universitätsbibliothek erfolgen soll, ist jeweils ein weiteres gebundenes Druckexemplar einzureichen.

Abschlussarbeiten müssen spätestens am Abgabedatum laut Zulassungsschreiben im Original (gedruckte, gebundene Form) eingereicht werden, um eine fristgerechte Abgabe sicherzustellen. Eine E-Mail mit der PDF-Datei der Abschlussarbeit ist nicht ausreichend! 

Sie können zur fristgerechten Abgabe Ihrer Abschlussarbeit auch den Postweg mit Sendungsverfolgung nutzen (DHL, Hermes, Einschreiben …). Auf diesem Weg haben Sie einen Nachweis, dass die Arbeit fristgerecht abgegeben wurde. Hier zählt der Einlieferungstag als Abgabetag.

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit außerhalb unserer Sprechzeiten direkt an der Universität Regensburg abgeben, nutzen Sie dazu bitte den Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgebäude.

Umfangreichere Arbeiten sollten auf mehrere Umschläge verteilt werden, damit sie auch wirklich durch die Klappe passen!    

Vergessen Sie bitte nicht, auf dem Umschlag/den Umschlägen Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Matrikelnummer, Adresse, Studiengang) sowie das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie als Empfänger anzugeben!

Weitere Hinweise zu Ihrer Abschlussarbeit finden Sie im Zulassungsschreiben und auf der Homepage der Studiengangskoordinatoren:

Hier finden Sie die Einverständniserklärung für die Universitätsbibliothek (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Bitte reichen Sie diese zusammen mit Ihrer Abschlussarbeit ein, auch wenn keine Veröffentlichung erwünscht ist. Im Fall einer Veröffentlichung ist ein zusätzliches gebundenes Druckexemplar einzureichen.

Einverständniserklärung für die Universitätsbibliothek (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Declaration of consent for the University Library (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

 


Anerkennung von Prüfungsleistungen

Ein Antrag auf Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums oder nach Studiengangwechsel an der Universität Regensburg gestellt werden. Bei späterem Erwerb muss der Antrag innerhalb eines Semesters gestellt werden. Mit dem Antritt der zu ersetzenden Prüfung ist die Anrechnung ausgeschlossen.

Verfahrensweise zur Anerkennung von Leistungen:

  1. Tragen Sie Ihre Leistungen in den “Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” bzw. in die “Äquivalenzliste” ein. Bitte beachten Sie die Hinweise im Antrag.
  2. Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in/Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit bestätigen (nicht erforderlich, wenn eine Äquivalenzliste ausgefüllt wurde).
  3. Geben Sie den Antrag/die Äquivalenzliste zusammen mit Ihren Bescheinigungen (Leistungsnachweis, Praktikumsbestätigung usw.) beim Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie ab.
  4. Ihr Antrag wird zur Genehmigung an den Prüfungsausschussvorsitzenden weitergeleitet.
  5. Anschließend werden die Anerkennungen in FlexNow verbucht.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen

Eine Anmeldung in FlexNow ist zu allen in den Modulkatalogen aufgeführten Lehrveranstaltungen und Prüfungen (z.B. Klausuren, Vorlesungen, Seminare, Praktika, Exkursionen …) der Fakultät erforderlich. Auch Wiederholungsprüfungen müssen durch die Studierenden selbst in FlexNow angemeldet werden.

Die Teilnahme an einer Klausur ist nur mit einer Anmeldung in FlexNow möglich!

An- und Abmeldungen in FlexNow sind nur innerhalb der An- und Abmeldefristen möglich! 

Falls die Anmeldung in FlexNow nicht funktioniert, wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an die Studiengangskoordinatorin Biologie und EEC oder den Studiengangskoordinator Biochemie oder das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung zur Klausur nur mit einer schriftlichen Einwilligung des verantwortlichen Dozenten möglich.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für FlexNow.

Für Studierende des B.Sc. Biologie gilt: Veranstaltungen von Fakultäten außerhalb der Biologie, welche als Wahlveranstaltung im B.Sc. Biologie belegt werden, können nicht in FlexNow angemeldet werden. In diesem Fall bitte einen Schein über die erfolgreich absolvierte Veranstaltung, erhältlich beim jeweiligen Dozenten der Veranstaltung, bei der Studiengangskoordinatorin der Biologie abgeben.


Bachelorzeugnis und Masterzeugnis

Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und möchten Ihr Bachelorzeugnis im Studiengang B.Sc. Biologie beantragen?

So gehen Sie vor:

  1. Überprüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen bereits verbucht sind.
  2. Überprüfen Sie, ob “zusätzliche Prüfungsleistungen” als “vorgezogene Masterleistungen” umgebucht werden sollen.
  3. Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses” aus.
  4. Senden Sie den Antrag an das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die im Antrag vermerkt sind!

Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses im Studiengang B.Sc. Biologie (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses im Studiengang B.Sc. Biochemie sowie der Masterzeugnisse in den Masterstudiengängen ist kein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Abschlusszeugnis (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Sobald alle Leistungen eingetragen und verbucht wurden, wird das Zeugnis erstellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn das Zeugnis abholbereit ist.

Hinweise zum Abschlusszeugnis (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Notes on the final certificate (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

 


BAföG

Den für das BAföG-Amt benötigten Leistungsnachweis können Sie sich über FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.

Ansprechpartner für die Unterzeichnung der BAföG-Unterlagen ist Professor Dr. Ralph Witzgall.


Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können.

  1. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit” aus.
  2. Fügen Sie Ihr ärztliches Attest (im Original) an. Die Anforderungen an ein ärztliches Attest finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall.
  3. Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie.

Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Application for recognition of inability to take examinations due to illness (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Informationen der Universität zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).


Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung

Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Prüfungsleistungen während der Beurlaubung

Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich. 

Bitte beachten Sie, dass Sie Wiederholungsversuche von Prüfungen nicht selbst in FlexNow anmelden können, sondern die Anmeldung über das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie erfolgen muss.

Wiederholungsfristen

Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschlägige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. 

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.


Leistungsnachweis/Notenausdruck

Sie können sich einen Leistungsnachweis/Notenausdruck über alle Ihre bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen. Sollten Sie vor Abschluss Ihres Studiums für Bewerbungen einen Leistungsnachweis mit vorläufiger Gesamtnote benötigen, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für FlexNow.


Umbuchung von Leistungen

Wenn eine Leistung umgebucht werden soll, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der genauen Bezeichnung der Leistung sowie der Modulposition, auf welche die Umbuchung erfolgen soll.


Verlängerung der Prüfungsfrist/Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

Überschreitet ein Studierender die Studienhöchstfristen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen oder ist ein Studierender aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung der Abschlussarbeit verhindert, gewährt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist. Die Gründe sind vom Studierenden unverzüglich geltend zu machen und nachzuweisen. Ein Antrag auf Prüfungsfristverlängerung ist vor Ablauf der Studienhöchstfrist zu stellen.

Bei krankheitsbedingter Verlängerung ist ein entsprechendes Attest im Original einzureichen.

Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist/Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit Biologie (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Application for extension for the deadline of the study program/master thesis in Biology (M.Sc.)  (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
 


Wiederholungsprüfungen

Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (externer Link, öffnet neues Fenster) - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)


Zertifikat für Zusatzausbildungen

Sie möchten ein Zertifikat für eine Zusatzausbildung beantragen?

Bitte beachten Sie: Zuständig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.

Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur beim Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie, wenn Sie in den Studiengängen B.Sc. Biologie, M.Sc. Biologie, B.Sc. Biochemie, M.Sc. Biochemie oder M.Sc. Ecology, Evolution & Conservation immatrikuliert sind.

Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Application for a certificate for additional studies  (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Gerne können Sie den eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: pa.bio (öffnet Ihr E-Mail-Programm)@ (öffnet Ihr E-Mail-Programm)verwaltung.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)


Zusätzlicher Erwerb des B.Sc./M.Sc. Biologie für Studierende des Lehramts


Immatrikulation & Exmatrikulation

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Immatrikulation & Exmatrikulation finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Eine breite Treppe führt zu einem Gebäude mit Fensterfront und Eingangstür, über der eine Beschriftung mit "Studierendenkanzlei" angebracht ist.
Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Weitere Informationen zu den Studienfächern finden Sie auf den Seiten der Fakultät Biologie und Vorklinische Medizin.


Kontakt

Postanschrift

Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie
93040 Regensburg


Öffnungszeiten

Sprechzeiten

während der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

während der vorlesungsfreien Zeit:

Di. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

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