
Allgemeine Informationen
- Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen, können nur erteilt werden, sofern Sie sich ausweisen (gültiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass). Der Studierendenausweis reicht nicht aus
- Unterlagen werden nur an die hinterlegte Postanschrift versandt. Eine neue/weitere Anschrift können Sie in SPUR hinterlegen
- Hier finden Sie die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der UR
- Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation richten Sie bitte an die Fachstudienberatung
Übersicht
- Abschlussarbeit
- Abschlusszeugnis (Zeugnisantrag)
- Anträge (inkl. Krankmeldung)
- Fachsemestereinstufung
- FlexNow
- Höchststudiendauer und Antrag auf Verlängerung
- Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
- Informationen für die Fachvertretung
- Kontakt
- Vorläufige Gesamtnote
- Zusatzausbildung / Zusatzstudium
Abschlussarbeit
Allgemeine Informationen
Wichtige Informationen zu den Themen
- Beantragung der Zulassung
- Themenabsprache
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist
- Plagiatserklärung
- Abgabe der Abschlussarbeit
- Veröffentlichung der Abschussarbeit in der Universitätsbibliothek
- Bewertung der Abschlussarbeit
finden Sie im Hinweisblatt zur Abschlussarbeit
- Beispiele zur Gestaltung des Titelblattes finden Sie auf der UR-Homepage unter dem Punkt “Titelblatt für studentische Abschlussarbeiten”
- Einverständniserklärung zur Übergabe einer unveröffentlichten Abschlussarbeit an die Universitätsbibliothek Regensburg (bitte Hinweisblatt und Zulassungsschreiben beachten!)
Wichtig:
Die in den gebundenen Exemplaren befindliche Plagiatserklärung, deren korrekten Wortlaut Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben entnehmen, muss zwingend im Original von Ihnen unterzeichnet werden. Eine eingescannte/kopierte Unterschrift wird nicht akzeptiert!
Zulassung zur Bachelorarbeit
Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Zulassung beantragen.
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Informatik (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Der vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Antrag kann folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
Anträge
Allgemeine Hinweise:
Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet, was bei großem Ansturm zu einer gewissen Wartezeit führen kann.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum jeweiligen Antrag. Nur wenn Sie die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß einreichen, kann eine problemlose und dadurch zügige Bearbeitung gewährleistet werden.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine FlexNow-Buchungsbenachrichtigung via E-Mail.
Bei Zeugniserstellung erhalten Sie jedoch keine FlexNow-Benachrichtigung, können allerdings Ihren FlexNow-Daten den Abschluss entnehmen, sobald wir die Abschlussberechnung vorgenommen und die Unterlagen erstellt haben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Punkt "Zeugnisantrag".
Anerkennung von externen Leistungen
Hier wird zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland unterschieden. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen einer deutschen Universität/Hochschule/Institution
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes
Hinweise:
- Der Antrag ist vollständig und leserlich auszufüllen. Gerne können Sie mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
- Die Modulposition, auf der die Leistung anerkannt werden soll, darf noch nicht belegt sein
Ausnahme: Die hierauf befindliche UR-Lehrveranstaltung wurde mit "5,0 (Versäumnis)" verbucht. D.h. sollten Sie die UR-Leistung erbracht, jedoch nicht bestanden haben, ist die Wiederholung hierzu zwingend an der UR abzulegen und kann nicht durch eine Anerkennung jeglicher Art abgegolten werden - Verwenden Sie bitte für jeden Fachbereich einen eigenen Antrag, da dieser von der jeweiligen Fachvertretung geprüft und mit Stempel und Unterschrift versehen werden muss
Ausnahme: Sollten Sie die Bestätigung der Fachvertretung bereits via Lucom eingeholt haben, muss der Antrag nicht nochmals durch die Fachvertretung bestätigt werden. Reichen Sie in diesem Fall bitte die Lucom-Unterlagen zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten unter unterzeichneten Antrag auf Anerkennung und dem Leistungsnachweis bei uns ein - Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § "Anrechnung") vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden
- Internationalisierungsrichtlinie - Notenumrechnungstabelle
Die Unterlagen können folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regulär rückgemeldet sind.
Anerkennung von UR-Leistungen
Sofern Sie sich Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. aus dem B.Sc. WiWi oder einer Zusatzausbildung wie der SITA) anrechnen lassen möchten, ist folgender Antrag zu verwenden:
Antrag auf Anerkennung von UR-Leistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Hinweise:
- Dem Antrag ist ein aktueller FlexNow-Leistungsnachweis mit Verifizierungscode beizulegen, welchen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen können
- Wichtig: Es muss immer die ursprüngliche Leistung anerkannt werden! Sollten Sie sich also z.B. in Ihrem B.Sc. BWL-Studium eine Leistung der LMU anrechnen lassen haben, dann müssen Sie sich diese LMU-Leistung gesondert für den B.Sc. Informatik anrechnen lassen! D.h. Sie müssen den von der Fachvertretung geprüften und bestätigten Antrag auf Anerkennung einer externen Leistung samt Leistungsnachweis der LMU bei uns einreichen
- Die Angaben im Antrag müssen identisch mit den Angaben im beigefügten Leistungsnachweis sein. Daher bitte keinesfalls bei “Bezeichnung der Leistung/des Moduls” Modulnummern angeben, da diese nicht auf dem Datenblatt stehen! Gerne können Sie auch mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
- Der Antrag ist von der Fachvertretung vorab zu prüfen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen
- Sofern Sie sich Leistungen eines Studiengangs der UR anrechnen lassen möchten, in dessen Leistungsnachweis keine ECTS ausgewiesen werden, müssen die ECTS im Anerkennungsantrag angegeben und durch die Fachvertretung bestätigt werden
- Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § “Anrechnung”) vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden
Die Unterlagen können folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regulär immatrikuliert sind.
Krankmeldung (Anerkennung eines ärztlichen Attests)
Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung) teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein aktuelles ärztliches Attest (keine AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) zusammen mit folgendem Antrag bei uns einreichen:
Die Unterlagen sind im Original per Post/Einwurf in unseren Briefkasten einzureichen!
Gerne können Sie die Unterlagen zusätzlich als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected] schicken, v.a. wenn der Versand per Post nicht unverzüglich möglich ist (z.B. wegen Bettlägerigkeit).
Hinweise:
Es gibt inhaltliche Anforderungen an ein Attest, die zwingend einzuhalten sind. Diese Anforderungen können Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen:
Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Beachten Sie hierzu bitte auch die “Checkliste” unten!
Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann Ihre Krankmeldung nicht akzeptiert werden, sodass die Leistung mit “5,0 (Versäumnis)” bewertet werden muss- Ob der Lehrstuhl einen Nachholtermin anbietet, müssen Sie bitte dort erfragen. Beachten Sie, dass Sie sich stets selbst über FlexNow anmelden müssen
- Sollten Sie die Bearbeitungsfrist Ihrer Abschlussarbeit verlängern wollen, können Sie ebenso diesen Antrag verwenden oder das Attest zusammen mit einem schriftlichen (formlosen) Antrag bei uns einreichen. In diesem Fall ist im Attest zwingend ein konkreter Zeitraum anzugeben, damit wir das neue Abgabedatum berechnen können. Beachten Sie bitte, dass rückwirkende Krankmeldungen nicht berücksichtigt werden können. D.h. dass die Krankheitstage erst ab dem Tag des Arzttermins (= Datum des Attests) berücksichtigt werden
- Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Haus-/Seminararbeit verlängern wollen, müssen Sie sich bitte direkt an den Lehrstuhl wenden, an dem Sie diese Arbeit schreiben. Auch hier gelten die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest
- Sobald die von Ihnen eingereichten Originalunterlagen vollständig und ordnungsgemäß bei uns vorliegen, werden wir Ihre Anmeldung in FlexNow mit dem Kommentar "Anerkannte Krankheit (Attest)" entschuldigen. Im Anschluss erhalten Sie eine FlexNow-Mitteilung via E-Mail
“Checkliste” zur Krankmeldung:
- Arzttermin spätestens am Tag der Prüfung bzw. am letzten Tag der Bearbeitsungsfrist Ihrer Abschlussarbeit
- Symptome ggf. samt Ausschluss von Prüfungsangst
- Bei Verlängerung der Abschlussarbeit: konkreter Zeitraum der Krankschreibung
- Antrag samt Attest am Tag des Arzttermins per Post (ggf. zusätzlich via E-Mail) an das Prüfungssekretariat schicken
Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung
Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung
Für den Fall, dass zwei (oder mehrere) Prüfungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr möglich ist, können Sie eine (oder mehrere) Anmeldungen entschuldigen. Hierfür ist folgender Antrag zu verwenden:
Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Hinweise:
- Im Antrag müssen alle betroffenen Lehrveranstaltungen samt der dazugehörigen Daten aufgelistet werden
- Als Anlage ist eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Lehrstuhls beizufügen, aus der u.a. Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) entnommen werden kann. Diese Bestätigung kann uns der Lehrstuhl auch gerne via E-Mail an [email protected] zukommen lassen
- Falls es sich um einen Erstversuch handelt, an dem Sie nicht teilnehmen möchten, ist eine Anmeldung zum nächsten Termin nur möglich, wenn der Lehrstuhl "Erstschreiber" bzw. "Nachholer" zulässt
Info: "Nachholer" bitte nicht mit "Wiederholer" verwechseln. "Wiederholer" sind Studierende, welche die Prüfung bereits nicht bestanden haben - Sollte es sich bei einer der Lehrveranstaltungen um einen Wiederholungsversuch handeln, müssen Sie diesen zwingend wahrnehmen (Wiederholungsfrist!). In dem Fall ist somit nur eine Abmeldung von einem Erstversuch möglich
Die Unterlagen können folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
Umbuchung von Leistungen
Sollten Sie sich aus Versehen im falschen Modul angemeldet haben, können Sie dies mit folgendem Antrag korrigieren lassen:
Antrag auf Umbuchung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Hinweise:
Dem Antrag ist als Anlage ein Screenshot der Lehrveranstaltung beizufügen.
Quelle: FlexNow => Rubrik “Studierendendaten”.Dem Screenshot müssen folgende Daten entnommen werden können:
- LV-Bezeichnung samt LV-Nr. sowie ggf. Gruppe
- Lehrstuhl bzw. Dozent/in
- Semester sowie Versuch Nr. x
- Bewertung sowie Prüfungsdatum
- Die Leistung, die verschoben werden soll, muss bereits bewertet und verbucht sein
- Vor Antragsstellung ist von Ihnen zu prüfen, ob der Lehrstuhl die Anmeldung dieser LV für die gewünschte Modulposition freigegeben hat. Dies können Sie i.d.R. anhand des Vorlesungsverzeichnisses prüfen. Sollten Sie sich unsicher sein, dann bitte direkt am Lehrstuhl erkundigen. Nur wenn die Freigabe durch den Lehrstuhl erfolgt ist, können wir die Umbuchung vornehmen
- Es sind alle Versuche zu berücksichtigen. Es genügt somit nicht, nur den letzten Versuch umzubuchen. Im Antrag müssen folglich alle Versuche einzeln aufgelistet und je ein Screenshot hiervon beigefügt werden
- Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung des Lehrstuhls erhalten, dass die im Antrag genannte LV ausnahmsweise auf die Position x umgebucht werden darf, muss dies entsprechend vom Lehrstuhl bestätigt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung vermerkt dies entsprechend auf dem Umbuchungsantrag (+ Stempel und Unterschrift)
- der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung leitet uns Ihren Umbuchungsantrag (samt Anlage!) direkt via E-Mail weiter und bestätigt in dieser E-Mail, dass es sich vorliegend um eine Ausnahme handelt, die hiermit genehmigt wird
Bitte beachten:
Bei einer Umbuchung verbleiben Sie auf derselben Teilnehmerliste. Wir korrigieren lediglich den Ort (Modul/Position), wo diese LV eingebracht wird.
Sollten Sie sich also auf der falschen Teilnehmerliste befinden bzw. wäre eine Umtragung auf eine andere Teilnehmerliste nötig, müssen Sie sich hierfür an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden.
Die Unterlagen können folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
Zeugnisantrag
Wenn die im Antrag sowie unter "Hinweise" genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie das Abschlusszeugnis beantragen.
Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Hinweise:
- Es müssen alle Leistungen des Studiengangs bewertet und verbucht sein (auch diese, die Sie freiwillig belegt haben und nicht abschlussrelevant sind)
- Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte entsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen Sie sich für das Studium in FlexNow haben anrechnen lassen
- Dauer der Ausstellung:
Die Zeugnisanträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. I.d.R. werden die Abschlussunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift (an Prüfungsausschuss sowie Dekan/in) weitergeleitet. Im Normalfall werden uns die Unterlagen innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen zurückgeschickt. Im Anschluss werden die Dokumente noch gesiegelt und fertiggestellt.
Insgesamt müssen Sie also mit mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. Während der Urlaubszeit und somit zum Semesterwechsel (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist länger, bis wir die Unterlagen wieder vorliegen haben - Sollten Sie eine Abschlussbestätigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrer Arbeitsstelle), so können Sie diese zusammen mit dem Abschlusszeugnis beantragen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend auf dem Zeugnisantrag oder in Ihrer E-Mail, sofern Sie den Antrag auf diese Weise bei uns einreichen.
Die Abschlussbestätigung wird spätestens 2-3 Werktage nach Erhalt Ihres Antrages angefertigt und Ihnen - sofern Sie noch eine gültige Stud.-Adresse besitzen - vorab via E-Mail zugeschickt. Das Original wird an die in FlexNow hinterlegte Postanschrift versandt. Alternativ können Sie die Bestätigung auch gerne persönlich bei uns abholen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend
Der Antrag kann folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail an [email protected] (der Antrag muss vor dem Scannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden!)
Hinweise:
- Es müssen alle Leistungen des Studiengangs bewertet und verbucht sein (auch diese, die Sie freiwillig belegt haben und nicht abschlussrelevant sind)
- Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte entsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen Sie sich für das Studium in FlexNow haben anrechnen lassen
- Dauer der Ausstellung:
Die Zeugnisanträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. I.d.R. werden die Abschlussunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift (an Prüfungsausschuss sowie Dekan/in) weitergeleitet. Im Normalfall werden uns die Unterlagen innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen zurückgeschickt. Im Anschluss werden die Dokumente noch gesiegelt und fertiggestellt.
Insgesamt müssen Sie also mind mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. Während der Urlaubszeit und somit zum Semesterwechsel (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist länger, bis wir die Unterlagen wieder vorliegen haben - Sollten Sie eine Abschlussbestätigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrer Arbeitsstelle), so können Sie diese zusammen mit dem Abschlusszeugnis beantragen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend auf dem Zeugnisantrag oder in Ihrer E-Mail, sofern Sie den Antrag auf diese Weise bei uns einreichen.
Die Abschlussbestätigung wird spätestens 2-3 Werktage nach Erhalt Ihres Antrages angefertigt und Ihnen - sofern Sie noch eine gültige Stud.-Adresse besitzen - vorab via E-Mail zugeschickt. Das Original wird an die in FlexNow hinterlegte Postanschrift versandt. Alternativ können Sie die Bestätigung auch gerne persönlich bei uns abholen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend
Der Antrag kann folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail an [email protected] (der Antrag muss vor dem Scannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden!)
FlexNow
Das Prüfungsangebot in FlexNow und die dazugehörigen An- und Abmeldefristen werden von den Lehrstühlen festgelegt. Sollten Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie sich daher bitte an den zuständigen Lehrstuhl wenden.
Das Prüfungssekretariat ist lediglich für die Buchung des Kurses zuständig, sobald der Lehrstuhl die Leistung bewertet und uns die unterzeichnete Buchungsliste/Notenliste vorgelegt hat. Die Buchung unsererseits erfolgt i.d.R. spätestens zwei Werktage nach Erhalt dieser Liste. Anschließend erhalten Sie eine Buchungsbenachrichtigung via E-Mail und können die Bewertung in FlexNow einsehen.
Sollten Sie Fragen
- zum Prüfungsangebot
- zu Kursinhalten
- zu Vorleistungen
- zur Korrekturdauer
- zur Bewertung
- zur ECTS-Vergabe
- zum Wiederholungsangebot
haben, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden.
Bei Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
An- bzw. Abmeldefrist verpasst
Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden
Fehlerhafte FlexNow-Anmeldung
Sollten Sie sich für die falsche Lehrveranstaltung angemeldet haben, müssen Sie dies selbst innerhalb der An- und Abmeldefrist korrigieren. Sollten die Fristen verstrichen sein, müssen Sie sich an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden
FlexNow-Anmeldung während Beurlaubung
Während einer Beurlaubung ist es Studierenden nicht möglich, sich selbstständig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (die Ablegung von Erstversuchen ist grundsätzlich ausgeschlossen). In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraumes einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen. Geben Sie im Antrag neben Ihren persönlichen Daten bitte Folgendes unbedingt mit an:
- Matrikel-Nr.
- LV-Bezeichnung sowie -Nr. und ggf. Gruppe + Dozent/in
- Modul-Nr. sowie Position (z.B. INF-BSc-P04)
Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte direkt an den für die LV zuständigen Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail um die Anmeldung bittet.
Sobald Sie für die Wiederholungsprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine entsprechende FlexNow-Mitteilung via E-Mail.
Hinweise:
- Sofern Sie wegen Mutterschutz/Elternzeit beurlaubt sind, ist die Ablegung von Erstversuchen und somit auch die eigenständige FlexNow-Anmeldung möglich
- Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden!
D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen
Ausnahme: Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakultät handelt, ist dieser Antrag im Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften einzureichen
Der Antrag kann folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an [email protected]
FlexNow-Leistungsnachweis
Die FlexNow-Leistungsübersicht samt Verifizierungscode können Sie sich über FlexNow ausstellen
Passwort (RZ-Account) abgelaufen
Sollten Sie sich nicht in Ihren Account einloggen können, weil das Passwort abgelaufen ist, müssen Sie sich bitte an den Support des Rechenzentrums wenden
Probleme bei FlexNow-Anmeldung (Leitfaden)
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der FlexNow-Anmeldung haben, zeigt Ihnen der Leitfaden (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) was zu tun ist.
Sofern
- der Lehrstuhl die LV für Ihren Studiengang und die gewünschte Modulposition zur Anmeldung freigegeben hat,
- die An- bzw. Abmeldefrist läuft,
- diese Modulposition nicht bereits durch eine Anmeldung oder bestandene Leistung belegt ist
- und etwaige Vorleistungen zur Anmeldung laut Modulbeschreibung/Prüfungsordnung erfüllt sind (diese müssen in FlexNow bestanden und verbucht sein)
wird der Leitfaden Sie an uns verweisen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte über unser Kontaktformular. Sollten Anhänge beigefügt werden müssen, können Sie uns auch direkt an [email protected] schreiben. Verwenden Sie bitte stets Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an.
Beachten Sie, dass Sie in Ihrer E-Mail alle im Leitfaden genannten Informationen mitteilen müssen, da wir Ihnen andernfalls nicht weiterhelfen können!
Info:
Das Vorlesungsverzeichnis und die Option zur Veranstaltungssuche finden Sie in SPUR
Immatrikulation, Rückmeldung & Exmatrikulation
Laut Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen) ist eine Immatrikulation so lange verpflichtend, bis die letzte Leistung erbracht wurde.
Es ist somit auch eine Immatrikulation für Wiederholungsprüfungen zwingend erforderlich!
Hinweise:
- Laut Studierendenkanzlei können Sie sich so lange für einen Studiengang rückmelden, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Sollten Sie sich bereits erfolgreich rückgemeldet haben, dann bleibt diese Rückmeldung bis zum Ende des entsprechenden Semesters bestehen, auch wenn Sie in der Zwischenzeit das Abschlusszeugnis beantragt und erhalten haben
- Sollen Sie sich vorzeitig exmatrikulieren wollen, finden Sie alle wichtigen Hinweise hierzu u.a. auf der Homepage der Studierendenkanzlei
- Für Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation nicht nötig. Dennoch sollten Sie sich so lange rückmelden, bis Sie sich sicher sind, dass alle Leistungen erfolgreich abgelegt wurden
Beurlaubung
Alle wichtigen Hinweise zur Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden!
D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es während einer Beurlaubung nicht möglich ist, sich selbstständig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (Ausnahme: Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit). In diesem Fall melden wir Sie an. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise zu "FlexNow-Anmeldung während Beurlaubung"
Fachsemestereinstufung
Sofern Sie sich für einen neuen Studiengang immatrikulieren möchten und sich hierfür mindestens 30 ECTS anrechnen lassen können und möchten, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Hierfür ist folgendes Formular zu verwenden:
Antrag auf Fachsemestereinstufung - Ein-Fach-Bachelor (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Vorgehensweise:
1. Schritt:
Wenden Sie sich mit einem aktuellen Leistungsnachweis Ihres bisherigen Studiengangs an die Fachvertretung des neuen Studienganges und lassen sich die ECTS-Angaben im Antrag mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
2. Schritt:
Der vollständig ausgefüllte und bestätigte Antrag kann im Anschluss folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
als PDF via E-Mail an [email protected]
3. Schritt:
Wir nehmen entsprechend der bestätigten ECTS die Einstufung vor → pro 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet. Anschließend schicken wir Ihnen das Formular zur Fachsemestereinstufung vorab als PDF via E-Mail zu. Das Original folgt per Post.
4. Schritt:
Die Fachsemestereinstufung ist von Ihnen online bei der Studierendenkanzlei zur Ein- bzw. Umschreibung einzureichen.
5. Schritt:
Sobald Sie sich für den neuen Studiengang immatrikuliert haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen, damit die bereits erbrachten Leistungen im neuen Studiengang angerechnet werden. Diesen Antrag und alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie unter "Anträge" auf unserer Homepage.
Beachten Sie hierzu bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird → 1. April bzw. 1. Oktober.
Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung daher bitte erst bei uns ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen können, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags zuvor nicht möglich ist.
Höchststudiendauer
Wenn Sie sich z.B. im Sommersemester im 8. Fachsemester (= Höchststudiendauer für den Erstversuch) befinden, müssen Sie Ihr Studium bis zum 30. September abschließen. Das bedeutet, dass bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen in FlexNow eingetragen, bestanden und verbucht sein müssen (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten) und die Abschlussarbeit spätestens an diesem Tag bei uns eingereicht werden muss. Die Bewertung der Abschlussarbeit muss folglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, muss das erstmalige Nichtbestehen festgestellt werden. Diesbezüglich erhalten Sie in den ersten Wochen des neuen Semesters einen entsprechenden Bescheid, der konkret aufzeigt, bis wann das Studium in der Wiederholung abgeschlossen werden muss. Die Wiederholungsfristen können Sie ebenso der Prüfungsordnung entnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in dem Fall zwingend rückmelden müssen!
Wird das Studium wiederum innerhalb der Wiederholungfrist nicht abgeschlossen, bedeutet dies das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs.
Besonderheit “Corona-Semester”:
Aus den Coronasonderbestimmungen des BayHSchG ergibt sich, dass in Bezug auf Regeltermine und (Prüfungs-)Fristen vier Semester (SoSe 2020 bis WiSe 21/22) nicht als Fachsemester (und somit als “Frist-Semester”) zählen.
Beispiel:
Sie haben sich im WiSe 20/21 für den B.A. immatrikuliert:
- WiSe 20/21 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 1. FS)
- SoSe 2021 - Corona Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 2. FS)
- WiSe 21/22 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 3. FS)
- SoSe 2022 - 1. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 4. FS)
- WiSe 22/23 - 2. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 5. FS)
- usw.
Im SoSe 2025 befinden Sie sich somit im 7. “Frist-Semester” (10. Fachsemester laut Studienverlaufsbescheinigung) und haben somit noch ein weiteres Semester - konkret bis zum Ende des 8. “Frist-Semesters” → WiSe 25/26 - Zeit, Ihr Studium im Erstversuch abzuschließen.
Verlängerung der Höchststudiendauer
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Studium fristgerecht abzuschließen, können Sie einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen.
Wichtig: Eine Verlängerung ist nur möglich, sofern Sie Gründe nachweisen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben!
Sollte dies der Fall sein, so können Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise bei uns vorlegen. Dies sollte zeitnah, spätestens zum Ende der Vorlesungszeit passieren!
Die Originalunterlagen können folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise benötigen, werden wir uns schnellstmöglich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).
Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Dessen Entscheidung wird Ihnen schriftlich (per Post an die hinterlegte Anschrift) mitgeteilt.
Wichtig: Sollten Sie als Nachweis ein Attest einreichen, dann unbedingt die inhaltlichen Anforderungen im nachfolgenden Merkblatt beachten!
Vorläufige Gesamtnote
Sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, können Sie für Bewerbungen eine vorläufige Gesamtnote bei uns beantragen.
Verwenden Sie hierfür bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse sowie unser Kontaktformular (externer Link, öffnet neues Fenster).
Folgende Angaben werden zur Ausstellung benötigt:
- Um welche Bewerbung handelt es sich? Master, Stipendium, Stellenangebot?
- Bei Masterbewerbung:
- Interne Bewerbung: Für welchen Master bewerben Sie sich? Hierzu bitte die Hinweise unten beachten!
- Externe Masterbewerbung: An welcher Universität?
- Sie erhalten grundsätzlich die Unterlagen vorab via E-Mail. Das Original folgt per Post (an die hinterlegte Anschrift). Sollten Sie mehrere Originale benötigen, so lassen Sie uns dies bitte wissen
Hinweise:
- Für die interne Masterbewerbung im Bereich I.M.S.K. wird laut Studiengangskoordination keine von uns erstellte vorläufige Gesamtnote benötigt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination
Ausnahme: M.A. Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft sowie M.A. Digital Humanities - Für die Praktikumsbewerbung wird keine vorläufige Gesamtnote benötigt. Sollte Ihre Praktikumsstelle diese jedoch ausdrücklich fordern, dann lassen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis zukommen
- Den Leistungsnachweis müssen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen. Da dieser mit einem Verifizierungscode versehen ist, bedarf es keiner gesonderten Bestätigung durch das Prüfungssekretariat. Dennoch gibt es vereinzelt Universitäten, die diesen Leistungsnachweis nicht akzeptieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie uns alle Universitäten nennen, an denen Sie sich bewerben, damit wir Ihnen gegebenenfalls einen von uns bestätigten Leistungsnachweis mitschicken
- Die Unterlagen werden i.d.R. 1-2 Werktage nach Erhalt Ihrer E-Mail angefertigt und Ihnen vorab als PDF an die Stud.-Adresse geschickt. Die Originale folgen per Post. Stellen Sie daher bitte sicher, dass die von Ihnen hinterlegte Anschrift aktuell und korrekt ist
Zusatzausbildung / Zusatzstudium
Wir sind nur dann für Sie und Ihre Zusatzausbildung bzw. Ihr Zusatzstudium zuständig, wenn Sie für den (Haupt)Studiengang B.Sc. Informatik immatrikuliert sind!
Sollten Sie Anerkennungen, Umbuchungen oder Einbuchungen benötigen, so verwenden Sie bitte die Anträge unter der Kategorie “Allgemeine Anträge”.
Sobald das Zusatzstudium erfolgreich abgeschlossen wurde, können SIe das Zertifikat beantragen.
Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Der Antrag kann folgendermaßen bei uns eingereicht werden:
- persönlich während unserer Öffnungszeiten
- per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
- als PDF via E-Mail an [email protected] (der Antrag muss vor dem Scannen bitte eigenhändig im Original unterzeichnet werden!)
Studienbegleitende IT-Ausbildung (SITA):
Bei jedem Studierenden der UR mit einem FlexNow-Account erscheint diese Zusatzausbildung automatisch. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, die nicht vom Prüfungssekretariat verwaltet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage der SITA (externer Link, öffnet neues Fenster).
Zusatzstudium Genderkompetenz:
Auch dieses Zusatzstudium wird nicht von uns verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle Chancengleichheit (externer Link, öffnet neues Fenster).
Kontakt
Nicole Keilhack
- Tel: 0941 943-2567 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-2273
- Standort: Gebäude PT, Zi. 1.1.4
Stephanie Rappl
- Tel: 0941 943-5749 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-2273
- Standort: Gebäude PT, Zi. 1.1.4
Sonja Rugiano
- Tel: 0941 943-2462 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: 0941 943-2273
- Standort: Gebäude PT, Zi. 1.1.3a
Öffnungszeiten
Während der Vorlesungszeit:
Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr
sowie Mi. 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Während der vorlesungsfreien Zeit:
Di.- Do. von 09:00 - 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Ein persönliches Erscheinen ist jedoch oft nicht notwendig! Die Abgabe von Unterlagen oder Abschlussarbeiten kann z.B. auf dem Postweg oder durch Einwurf in den (Fristen-)Briefkasten erfolgen.
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das
Kontaktformular (externer Link, öffnet neues Fenster)
So können wir sicherstellen, alle für uns relevanten Informationen zu erhalten!
Sollten Sie Anlagen beifügen müssen, können Sie sich direkt an [email protected] wenden.
Bitte verwenden Sie hierfür Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an!
Postanschrift
Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften sowie FIDS
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Briefkasten des Prüfungssekretariats
Unser Briefkasten befindet sich links neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (gläserner Raum PT 1.1.12 D). Hierbei handelt es sich um KEINEN Fristenbriefkasten, weshalb dieser NICHT für Abschlussarbeiten geeignet ist!
Abschlussarbeiten reichen Sie bitte per Post ein oder werfen diese in den schwarzen Fristenbriefkasten beim Verwaltungsgebäude (öffnet neues Fenster) der UR