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Hinweis

Hier ist Platz für einen aktuellen Hinweis (z.B. “Das Prüfungssekretariat Physik ist am 3. April zwischen 9 und 12 Uhr außerplanmäig nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an [email protected].”)


Abschlussarbeit

Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu können, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit aus.
  2. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.
  3. Nach der Genehmigung, dürfen Sie starten. 

Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek veröffentlichen lassen möchten, füllen Sie bitte diese Einverständniserklärung aus: Einverständniserklärung Bibliothek (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Anerkennung von Prüfungsleistungen

  1. Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
  2. Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in/ Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit bestätigen.
  3. Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
  4. Anschließend wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Bachelorzeugnis/ Masterzeugnis

Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und möchten Ihr Bachelor-/ oder Masterzeugnis beantragen?

So gehen Sie vor:

  1. Überprüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen bereits verbucht sind.
  2. Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses/ Masterzeugnis” aus.
  3. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Anträgen vermerkt sind.

Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

 


Krankheit bei Prüfungen

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können.

  1. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit” aus.
  2. Sie müssen ein ärztliches Attest anfügen.
  3. Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungsamt Test.

Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Informationen der Universität zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (externer Link, öffnet neues Fenster).


Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung

Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Prüfungsleistungen während der Beurlaubung

Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich. 

Wiederholungsfristen

Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschlägige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. 

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.


Leistungsnachweis/ Notenausdruck

Sie können sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.


Umbuchung von Leistungen

Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen” (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.

Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!

Antrag auf Umbuchung von Leistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Wiederholungsprüfungen

Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)


Zertifikat für Zusatzausbildungen

Sie möchten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?

Bitte beachten Sie: Zuständig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.

Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Test immatrikuliert sind.

Gerne können Sie den eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: …@ur.de


Modulbeschreibungen

Hier finden Sie alle Modulbeschreibungen.

Immatrikulation & Exmatrikulation

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Immatrikulation & Exmatrikulation finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Eine breite Treppe führt zu einem Gebäude mit Fensterfront und Eingangstür, über der eine Beschriftung mit "Studierendenkanzlei" angebracht ist.
Fakultät xy

Weitere Informationen zum Studienfach auf den Seiten der Fakultät xy


Kontakt

Postanschrift

Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Test
93040 Regensburg


Öffnungszeiten

während der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

während der vorlesungsfreien Zeit:

Die. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

Bitte nutzen Sie weiterhin vorrangig unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail (…@ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm))

Sandra Auer

Prüfungsverwaltung Bachelor und Master of Education

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